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Was passiert mit den Knochen, wenn ein Grab aufgelöst wird?


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Was passiert mit den Knochen, wenn ein Grab aufgelöst wird?

Nach Ablauf der Ruhefrist wird ein Grab oft aufgelöst. Doch was geschieht mit den menschlichen Überresten? Lesen Sie mehr darüber in diesem Artikel.

29.11.2024 - 16:25 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Julia Palmer
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Wenn die vereinbarte Ruhefrist endet, kann ein Grab aufgelöst werden. Die Entscheidung zur Auflösung treffen die Angehörigen, die die Grabstelle betreuen. Doch was geschieht, wenn nach der Ruhefrist noch Knochen vorhanden sind? Wie erklären, wie in einem solchen Fall vorgegangen wird.

Grabstätten auf dem Sophien-Kirchhof III in Berlin-WeddingVergrößern des Bildes
Wird ein Grab aufgelöst, sind manchmal noch sterblichen Überreste vorhanden. (Quelle: IMAGO/snapshot-photography/T.Seeliger)

Pietätvoller Umgang mit den sterblichen Überresten

Falls nach Ablauf der Ruhefrist Knochen oder andere Überreste vorhanden sind, verbleiben sie in der Regel an Ort und Stelle. Manchmal werden sie in ein Gemeinschaftsgrab oder einer speziellen Beisetzungsstelle umgebettet. Diese Vorgänge unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und erfolgen pietätvoll. Die Verfahren variieren je nach Bundesland und Friedhofssatzung.

Die Auflösung eines Grabes erfolgt in der Regel nach Ablauf der sogenannten Ruhezeit, die in Deutschland je nach Bundesland und Bodenbeschaffenheit zwischen 10 und 40 Jahren beträgt. Während dieser Zeit sollen sich die sterblichen Überreste zersetzen. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Gräber aufgelöst, wenn das Nutzungsrecht nicht verlängert wird.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Grabauflösung, wie das Entfernen von Grabstein, Einfassung und Dekoration, tragen die Hinterbliebenen. In manchen Fällen ist ein Steinmetz erforderlich, um den Grabstein zu entfernen. Wenn Angehörige nichts unternehmen, übernimmt die Friedhofsverwaltung die Aufgaben und verrechnet die entstehenden Kosten.

Die Auflösung eines Grabes ist ein sensibles Thema, das durch gesetzliche Vorgaben geregelt ist. Ob Gemeinschaftsgräber oder Umbettung: Der Umgang mit den Überresten erfolgt mit Respekt und Würde. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung vor Ort, die Ihnen alle Details erklärt.

Verwendete Quellen
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