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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Einkommen und Steuern Trinkgeld versteuern: Das sollten Sie wissen
Trinkgeld wird von Kunden freiwillig gezahlt, um einen guten Service zu honorieren. Ob Sie es versteuern müssen, hängt von der Art der Zahlung ab.
In Deutschland zahlen Kunden in der Regel ein Trinkgeld von 10 bis 15 Prozent, beispielsweise an einen Kellner oder einen Friseur. Erhalten Sie die Zahlung unmittelbar durch den Gast, ist die Zusatzzahlung steuerfrei. Weist Ihr Arbeitgeber bei der Rechnungsstellung auf Bedienzuschläge hin, ergibt sich daraus eine Steuerpflicht für Sie.
Steuerpflicht bei Rechtsanspruch auf Trinkgeld
Rechtsanspruch auf Trinkgeld besteht, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen ist. Das gilt für:
- feste Bedienungszuschläge in der Gastronomie
- Metergeld im Möbeltransportgewerbe
- Tronc-Einnahmen in Spielbanken
- freiwillige Sonderzahlungen eines Unternehmens an Arbeitnehmer, die als Trinkgeld deklariert wurden
- Trinkgeldzahlungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer
Alle diese Trinkgelder gelten als Teil des Arbeitseinkommens und sind in voller Höhe lohnsteuerpflichtig. Sie zahlen Einkommensteuern, Ihr Arbeitgeber Sozialbeiträge auf das eingenommene Trinkgeld. In der Gastronomie sind auf der Speisekarte ausgewiesene Bedienungszuschläge immer steuerpflichtig, da deren Zahlung nicht freiwillig erfolgt.
Trinkgeld von der Steuer absetzen – Tipps für Unternehmer
Zahlen Sie als Unternehmer oder selbstständige Person ein Trinkgeld, bitten Sie um eine Quittung. Machen Sie die Extrazahlung als Betriebsausgabe geltend und ziehen Sie sie von der Steuerlast ab. Diese Möglichkeit besteht nur bei vorhandener Rechnung inklusive Trinkgeldzahlung.
Erhalten Sie selbst als Unternehmer, Selbstständiger oder Gewerbetreibender Trinkgeld, unterliegen Sie der Umsatzsteuerpflicht. Die Steuerhöhe beträgt pauschal 7 Prozent. Empfangene Trinkgelder erhöhen die Betriebseinnahmen. Einzige Ausnahme: Die Zusatzleistung geht direkt an Ihren angestellten Arbeitnehmer. In diesem Fall entfällt die Steuerpflicht und das Geschäftseinkommen bleibt gleich.
Wann Trinkgeld steuerfrei ist
Trinkgeld ist steuerfrei, wenn es als freiwillige Leistung über den Rechnungsbetrag hinaus von einem Kunden an einen Mitarbeiter gegeben wurde. Der Kunde drückt damit seine Anerkennung und Zufriedenheit aus. Das Trinkgeld ist explizit keine Lohnerhöhung, sondern eine freiwillige Dreingabe. Empfangen Sie als Arbeitnehmer Trinkgeld, besteht keine Steuerpflicht.
Sind Sie Inhaber des Geschäfts, fällt Umsatzsteuer an. Das gilt auch dann, wenn Sie das Trinkgeld für eigenhändige Leistungen bekommen. Geht das Trinkgeld in eine gemeinsame Trinkgeldkasse und wird unter den Mitarbeitern verteilt, besteht keine Steuerpflicht.
Tipp: Zahlen Sie Trinkgeld bar, um es direkt an Mitarbeiter zu übergeben.
- steuerbot.com: "Musst du Trinkgeld versteuern?" (Stand: 19.09.2023)
- vlh.de: "Trinkgeld ist nicht immer steuerfrei" (Stand: 14.07.2023)
- haufe.de: "Trinkgeld an Arbeitnehmer richtig versteuern" (Stand: 24.11.2022)
- Eigene Recherchen