Vorsicht bei Urlaubssouvenirs Bei diesen Mitbringseln drohen Strafen
Eine Pflanze oder Frucht von der Fernreise mitbringen? Wer das plant, sollte sich mit den Einfuhrbestimmungen beschäftigen. Andernfalls kann es bei der Ankunft am Flughafen Probleme geben.
Von Urlaubsreisen außerhalb der EU vermeintlich harmlose Souvenirs wie Pflanzen, Früchte und Samen mitzubringen, kann Reisenden Probleme bringen. Dies ist nicht immer erlaubt und kann schnell teuer werden, teilt der Pflanzenschutzdienst beim Gießener Regierungspräsidium mit. Die Mitarbeiter führen am Frankfurter Flughafen entsprechende Kontrollen durch.
Um Geldbußen und die Vernichtung mitgebrachter Pflanzen zu vermeiden, sollen Reisende sich genau über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für die Einfuhr vieler Pflanzen und Pflanzenteile gibt es Vorschriften. Das soll den Import von Schädlingen oder Pflanzenkrankheiten verhindern. In einer einzelnen Frucht können etwa mehrere Dutzend Fruchtfliegen oder Larven stecken, die sich dann weiterverbreiten können. Das kann verheerende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft haben.
Oft Pflanzengesundheitszeugnis nötig
Für die Einfuhr pflanzlicher Produkte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigt man in aller Regel ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland. Hierunter fallen den Angaben nach unter anderem frisches Obst, Gemüse, Schnittblumen und Samen. Ein Behandlungshinweis auf der Ware, zum Beispiel "fumigated" (deutsch: desinfiziert), reiche alleine nicht aus.
Fehlt dieses Zeugnis, kommt es für Reisende zu Konsequenzen: "Sie müssen die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen", sagt Alexander Grüner vom Pflanzenschutzteam. Zudem fällt eine Gebühr an, die direkt vor Ort bezahlt werden muss.
Für fünf Früchte gibt es Ausnahmen: Ananas, Kokosnuss, Dattel, Durian und Banane können auch ohne Gesundheitszeugnis mitgebracht werden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn