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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Riskante Souvenirs Ist der Kauf von Replica Uhren strafbar? Das sollten Sie wissen
Uhren-Liebhaber, die Replikate kaufen, machen sich strafbar – auch, wenn das Plagiat unbewusst erworben wurde. Vor allem im Urlaub ist Vorsicht geboten.
Besonders für Herren bedeutet eine Uhr das stilsichere Accessoire am Handgelenk. Auf Design und Marke der Uhr legen viele daher besonderen Wert. Doch nicht selten fallen Interessenten von Luxusuhren auf Fälschungen herein. Fake Uhren zu kaufen, das ist heutzutage kein Kavaliersdelikt mehr. Daher muss auch, wer unwissentlich Plagiate kauft, mit Konsequenzen rechnen.
Enormer wirtschaftlicher Schaden
Wer mit Kopien erwischt wird, macht sich automatisch strafbar. Dies liegt in erster Linie an dem enormen, wirtschaftlichen Schaden, der in Deutschland jährlich auf rund 50 Milliarden Euro beziffert wird. Neben den entgangenen Steuereinnahmen rechnet man dazu auch die verheerenden Verluste, die die Hersteller hinnehmen müssen.
Doch auch auf sogenannte Drücker-Kolonnen wird Jagd gemacht. Denn die Produktpiraterie scheut vor kaum etwas zurück und nutzt prekäre Verhältnisse von Menschen aus: Durch falsche Versprechungen erreicht sie Familien, welche dann aus Armut und Angst die gefälschten Produkte als vermeintliche Schnäppchen verkaufen.
Auch Touristen machen sich strafbar
Ob in Italien, Spanien oder anderen EU-Ländern, die Touristen greifen oft unbedenklich nach günstigen Markenprodukten. Obgleich vielen vielleicht sogar bewusst ist, dass sie gerade kopierte Designertaschen, Plagiatsparfum oder Replica Uhren kaufen, das Geschäft scheint oft zu verlockend. Doch auch ein Tourist macht sich strafbar, wenn der Kauf behördlich verfolgt, oder der Urlauber damit erwischt wird.
Die Strafen können sehr hoch sein – die Entscheidung obliegt den jeweiligen Landesgesetzen. Und wer während des Aufenthalts im Touristengebiet straffrei ausgeht, der muss spätestens bei der Rückreise mit Ärger rechnen. Denn der Zoll wird regelmäßig darauf geschult, das Echte vom Unechten zu unterscheiden und die potenziellen Schmuggler zu stellen.
Der Handel und Weiterverkauf von Fälschungen ist verboten, der Besitz von Plagiaten bis zum Wert von 430 Euro pro Person jedoch nicht. Sämtliche Waren, die allerdings über diesen Wert hinausgehen, gelten als Schmuggelversuch. Wenn es sich um Raubkopien handelt, kehrt der Urlauber, wenn er erwischt wird, ohne Souvenirs nach Hause – dafür aber mit einer saftigen Geldstrafe und einem behördlichen Verfahren.
Replica Uhren kaufen ist auch in Deutschland strafbar
Auch in Deutschland ist der Kauf von gefälschten Waren verboten: Sie machen sich strafbar. Achten Sie daher genau darauf, wo Sie vermeintliche "Schnäppchen" erwerben. Vor allem im Internet sind illegale Geschäfte ängst zur Gewohnheit geworden. Ein vermeintlich seriöses Angebot kann sich bald als Plagiat entpuppen. Beispielsweise dann, wenn eine Uhr zur regelmäßigen Untersuchung ("Revision") gegeben wird.
Offiziell gilt hierzulande: Wer dem Plagiat unwissentlich zum Opfer gefallen ist, der macht sich noch nicht strafbar. Der "offenkundige Erwerb" einer Raubkopie ist hingegen strafbar. Dieser liegt dann vor, wenn der Preis einer Markenuhr ganz offensichtlich deutlich unter dem eigentlichen Wert liegt. Es liegt dann der Tatbestand der "unlauteren Vorteilsnahme" vor.
Einige Internetanbieter, deren Firmensitze im Ausland liegen, werben regelmäßig mit hochwertigen Armbanduhren zu günstigen Preisen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse. Doch das Produkt kommt häufig nicht an, denn der Zoll hat die verdächtigen Waren bei der Einfuhr längst geprüft und aus dem Verkehr gezogen. Sie stehen dann ohne Geld und ohne Uhr da.
- ihk.de: "Studie zur weltweiten Produktpiraterie"