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DHL: Neue AGB ab Mai 2025 – das müssen Kunden jetzt wissen


So kommt das Paket an
DHL ändert die AGB: Das ist für Kunden wichtig

Von t-online, lhe

14.04.2025 - 14:09 UhrLesedauer: 2 Min.
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Ein DHL-Paketzusteller: Ab 15. Mai ändern sich die AGB des Anbieters. (Quelle: IMAGO/imago)
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Ab Mitte Mai gelten bei DHL neue Regeln für Packstationen, Auslands-Pakete und Drittanbieter-Automaten. Was Kunden jetzt beachten sollten.

Im Jahr 2024 hat der Paketdienst DHL alleine in Deutschland rund 1,8 Milliarden Pakete ausgeliefert. Nun passt das Unternehmen seine AGB zum 15. Mai 2025 an. Damit ändern sich auch einige Details rund um den Paketempfang. Darauf sollten sich Kundinnen und Kunden jetzt einstellen.

Wer Pakete an eine DHL-Packstation liefern lässt, muss künftig noch genauer auf die richtige Adressierung achten. In den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist klar geregelt, dass der angegebene Name mit der Postnummer übereinstimmen muss. Auch die Packstationsnummer muss korrekt angegeben werden.

Was ist die Postnummer?

Die Postnummer ist die persönliche Kundennummer bei DHL. Sie wird automatisch generiert, wenn man sich für ein DHL-Kundenkonto registriert. Man benötigt die Postnummer, um Pakete an einer Packstation oder Filiale zu empfangen.

Fehlt beispielsweise die Sendungsnummer, kann das Paket nicht in die Packstation eingelegt werden. Stattdessen wird es an eine nahegelegene Filiale weitergeleitet. Das kann zu Verzögerungen führen – oder dazu, dass das Paket nicht wie gewünscht empfangen werden kann.

Zustellung zu Paketautomaten von Drittanbietern

DHL präzisiert in den neuen AGB auch die Bedingungen für die Zustellung an Paketautomaten von Drittanbietern – also Stationen, die nicht zu DHL gehören. Diese Zustellmöglichkeit besteht schon heute, wurde bisher aber nicht eindeutig geregelt.

Künftig gilt: Die Adresse der Station muss eindeutig angegeben sein und DHL muss kostenfreien Zugang zu dem Automaten haben. Nur dann ist eine Zustellung möglich. Die Verantwortung dafür liegt bei den Empfängern – sie müssen sicherstellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Internationale Sendungen: Das ist neu

Auch bei internationalen Sendungen gibt es eine Neuerung. Bisher war es nicht möglich, bestimmte internationale Sendungen – etwa zollpflichtige – an eine Packstation oder Filiale umzuleiten. Diese Einschränkung entfällt teilweise: Ab dem 15. Mai 2025 dürfen internationale Pakete dann auch umgeleitet werden, sofern keine Einfuhrabgaben anfallen.

Widerspruch möglich – aber mit Konsequenzen

Kundinnen und Kunden, die mit den neuen AGB nicht einverstanden sind, können schriftlich per E-Mail oder Brief widersprechen – und zwar bis zum 14. Mai 2025.

Allerdings hat das Folgen: Im Falle eines Widerspruchs kann DHL den Vertrag nicht mehr fortsetzen – das bedeutet, die Leistungen werden ab dem 15. Mai eingestellt. Wer nichts unternimmt, stimmt den neuen Bedingungen automatisch zu.

Verwendete Quellen

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