Wohnen, Arztbesuche, Kurse Was Geflüchtete aus der Ukraine wissen müssen
Wo finden Geflüchtete eine Unterkunft? Wie kommen sie an Kleidung? Und dürfen sie in Deutschland zum Arzt gehen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
Der Krieg in der Ukraine hat viele Menschen zur Flucht bewegt. Mit der Ankunft in Deutschland stellen sich dabei ganz akute Fragen: Worauf habe ich Anspruch – und wie komme ich an diese Leistungen?
Ganz grundsätzlich: Für Geflüchtete wird vieles einfacher, wenn sie sich als Kriegsgeflüchtete registrieren. Denn erst damit haben sie Anspruch auf die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, kurz AsylbLG. Darunter fallen Unterkunft, Kleidung, medizinische Versorgung und Sprachkurse. Eine Registrierung ist in aller Regel bei den Ausländerbehörden möglich.
Wie kommen Geflüchtete an eine Unterkunft?
Wer an einem deutschen Bahnhof ankommt und nicht privat unterkommt, sollte sich am besten direkt bei der Erstaufnahmeeinrichtung melden oder einen Bundespolizeibeamten oder eine Bundespolizeibeamtin ansprechen. Dies gilt als Schutzersuch und stößt einen Automatismus an, der weitere Schutzleistungen ermöglicht.
An welchem Ort Geflüchtete im Anschluss unterkommen, wird laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) anhand des Königsteiner Schlüssels entschieden. Dieser regelt, wie Asylsuchende auf die jeweiligen Bundesländer verteilt werden. Heißt: Werden Schutzsuchende nach ihrer Ankunft beispielsweise in einer Berliner Landeseinrichtung untergebracht, werden sie anschließend auf kommunale Einrichtungen verteilt – diese können auch in einem anderen Bundesland liegen.
Finden Geflüchtete nach ihrer Ankunft zunächst privat eine Bleibe, können sie vor Ort bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf eine Wohnung stellen. Meist liegt diese dann in der Nähe der ersten Unterkunft. Allerdings sollten sich ukrainische Geflüchtete zeitnah bei der Behörde melden, denn nur so weiß der Staat von ihrer Hilfsbedürftigkeit. Grundsätzlich ist ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne Visum im Schengenraum möglich.
Wie ProAsyl auf seiner Website verdeutlicht, haben Kriegsgeflüchtete durch eine Übergangslösung etwas mehr Zeit und können bis zum 23. Mai ohne Aufenthaltstitel legal in Deutschland leben. Und: Egal, wie lange Geflüchtete in Deutschland Schutz suchen, es ist sinnvoll, einen Antrag auf eine Unterkunft zu stellen.
Zusätzlich gibt es deutschlandweit viele private Wohnungsangebote, die beispielsweise Organisationen wie "Unterkunft Ukraine", "Zusammenleben Willkommen" oder "shelter4ua.com" vermitteln. Auf der Seite des Bundesinnenministeriums sind zudem die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet.
Wie kommen Geflüchtete an Kleidung?
Auch die Versorgung mit Kleidung und Geld steht gemeldeten Kriegsgeflüchteten zu. Zuständig ist das jeweilige Sozialamt. Entscheidend ist, wo der Antrag gestellt wird: Lassen sich Geflüchtete bei einer Landesaufnahmeeinrichtung registrieren, werden sie meist direkt vor Ort mit Kleidung und Essen versorgt. Gleichzeitig wird in der Regel automatisch der Antrag auf eine Aufenthaltsgewährung gestellt.
Geflüchtete können den Antrag aber ebenso bei der Kommune stellen, in der sie eine Wohnung gefunden haben. Die Adressen der jeweiligen Ausländerämter sind auf der Website des Bamf aufgelistet.
Nicht nur von offizieller Seite, sondern auch dank zahlreicher privater Sachspenden können Geflüchtete kostenlos Kleider über Hilfseinrichtungen und Sozialkaufhäuser beziehen. Beispielsweise befindet sich im ehemaligen Flughafen Tegel ein zentrales Spendenlager, zu finden unter der Website "Spendenbrücke Ukraine". Einen grundsätzlichen Überblick über staatliche Hilfsleistungen bietet die Informationsplattform "handbook Germany".
Können Geflüchtete in Deutschland zum Arzt gehen?
Geflüchtete aus der Ukraine haben laut Bundesgesundheitsministerium Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Dazu gehören neben Arztbesuchen bei akuten Beschwerden auch Vorsorgeuntersuchungen, etwa in der Schwangerschaft. Arzneimittel und Impfungen sind ebenfalls abgedeckt.
Voraussetzung dafür ist aber, dass Geflüchtete in der Arztpraxis einen Behandlungsschein vorlegen können. Darauf weist auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin.
Dieses Dokument können sich Geflüchtete nach der Registrierung vom zuständigen Amt – meist dem Sozialamt – in ihrer Kommune ausstellen lassen. In insgesamt neun Bundesländern können Geflüchtete statt des Scheins auch direkt eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) bekommen.
Haben Geflüchtete diese Papiere (noch) nicht, wird es komplizierter, medizinische Versorgung kostenlos zu bekommen. Ausgenommen sind medizinische Notfälle: Wer etwa aufgrund eines Herzinfarktes oder eines Unfalls ins Krankenhaus muss, muss sich keine Sorgen machen, auf den Kosten sitzenzubleiben.
Zudem gibt es laut der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin rund 700 Arztpraxen in der Hauptstadt, die Geflüchteten ganz unabhängig vom Aufenthaltsstatus kostenlos medizinische und auch psychologische Hilfe anbieten.
Nicht zu lange zögern sollten Krebskranke, damit ihre Behandlung möglich rasch fortgesetzt werden kann. Der Krebsinformationsdienst bietet Betroffenen Beratung per Mail auf Ukrainisch und Englisch an (krebsinformationsdienst@dkfz.de).
Wie können Geflüchtete an Kursen und Unterricht teilnehmen?
Unabhängig davon, wie lange ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland bleiben möchten, haben sie Anspruch auf Integrationskurse, die das Bamf zur Verfügung stellt. Diese sollen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums kostenfrei angeboten werden. Der Unterricht, der die deutsche Sprache vermittelt, Unterstützung bei Anträgen bietet und einen Einblick über die deutsche Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung gibt, ist aber nicht verpflichtend.
Und schulpflichtige Kinder? Es gibt bundesweit Bemühungen, Kindern so schnell wie möglich Unterricht zu ermöglichen. 2015 wurden vielerorts Willkommensklassen eingerichtet, um geflüchtete Kinder in das deutsche Schulsystem zu integrieren. Von diesen Strukturen können geflüchtete ukrainische Kinder profitieren. Verantwortlich sind die jeweiligen Kommunen und Schulbehörden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn