Das ist der Grund Verbraucherschützer kritisieren Kennzeichnung von Speiseeis
Kakao statt Schokolade, Vanillearoma statt echter Vanille und ein Erdbeeranteil von nur zehn Prozent: Verbraucherschützer haben die teils mangelhafte Kennzeichnung von Speiseeis kritisiert.
Fehlende oder versteckte Mengenangaben erschweren bei Speiseeis die Qualitätsbeurteilung. Das kritisieren Verbraucherschützer. Abbildungen auf Speiseeisverpackungen wie saftige Erdbeeren oder hübsche Vanilleblüten machten zudem Appetit – "doch nicht immer erfüllt das Eis die Erwartungen", erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es fehle an transparenten Informationen zu Zutaten und Zutatenmengen, die Verbrauchern dabei helfen, Qualitätsunterschiede auszumachen.
Lebensmittelklarheit schaute sich drei Eissorten genauer an
Das Projekt Lebensmittelklarheit des vzbv und der Verbraucherzentralen untersuchte an 17 Schokoladeneissorten, 22 Vanilleeissorten und acht Erdbeereissorten, ob die Kennzeichnung und Aufmachung den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs entsprechen. Diese Leitsätze beschreiben zum Beispiel den Zutatenanteil für sogenannte wertgebende Zutaten – Erdbeeranteil in Erdbeereis etwa – und wie sich das in der Kennzeichnung und Aufmachung niederschlägt.
Das Ergebnis sei "unbefriedigend", erklärten die Verbraucherschützer. Zwar entsprächen die meisten untersuchten Produkte den Leitsätzen – verbraucherfreundlich sei die Kennzeichnung jedoch vielfach nicht. Beim Erdbeereis etwa wies nur die Hälfte der untersuchten Produkte den Erdbeeranteil klar aus. Wo der Erdbeeranteil erkennbar war, lag er zwischen zehn und 36 Prozent, und das bei ähnlicher Aufmachung der Verpackung.
Beim Schokoladeneis enthielten drei Produkte lediglich Kakao in der Eismasse und keine Kakaobutter oder Schokolade, obwohl letztere auf der Verpackung abgebildet war. Beim Bourbon-Vanilleeis erfüllten nur sieben Sorten erkennbar die Leitsätze, wonach Bourbon-Vanilleeis ausschließlich Bourbon-Vanille enthalten soll. Ein Produkt enthielt zusätzlich "natürliches Vanillearoma", bei elf Produkten war die Kennzeichnung nicht eindeutig.
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Leitsätze des Lebensmittelbuchs sind nicht rechtsverbindlich
Der vzbv forderte die Anbieter auf, die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs immer zu beachten – diese sind nämlich nicht rechtsverbindlich. Nur dann könnten Bezeichnungen wie "Bourbon-Vanilleeis" oder "Erdbeerfruchteis" eine verlässliche Orientierung bieten. Zudem sollten Hersteller wertgebende Zutaten klar benennen und auch angeben, in welcher Menge diese Zutaten enthalten sind – selbst wenn dies keine Pflicht sei. Denn das wünschen sich die meisten Verbraucher, wie eine Umfrage des Projekts im vergangenen Jahr zeigte.