t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Erdbeben in Thailand: Rechte und Pflichten für Urlauber im Überblick


Verhalten und Reiserecht
Erdbeben in Thailand: Auswärtiges Amt warnt Urlauber

Von t-online, lhe

Aktualisiert am 28.03.2025Lesedauer: 3 Min.
Player wird geladen
Im Video: Das Beben trifft Südostasien mit einer Stärke von 7,4. (Quelle: t-online)
News folgen

Ein schweres Erdbeben hat Südostasien erschüttert, auch das Urlaubsland Thailand ist betroffen. Das sollten Reisende jetzt unbedingt wissen.

Das schwere Erdbeben in Myanmar hat nicht nur dort große Schäden angerichtet. Auch im benachbarten Thailand waren die Erschütterungen deutlich zu spüren. Viele Reisende, die sich gerade im Urlaub befanden oder eine Reise dorthin geplant hatten, fragen sich nun: Was passiert mit meiner Buchung? Muss ich stornieren – und wer zahlt? Und wie verhalte ich mich im Falle von Evakuierungen oder Nachbeben?

Auswärtiges Amt mahnt zu Vorsicht

Das Auswärtige Amt hat Deutsche, sich derzeit befinden, zur Vorsicht aufgerufen. Deutsche Staatsbürger in Thailand sollten die Nachrichten verfolgen und die Verhaltenshinweise der örtlichen Behörden sowie ihres Reiseanbieters oder Hotels beachten, hieß es am Freitag in den aktualisierten Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Deutsche Staatsbürger sollten sich in die Krisenvorsorgeliste des Ministeriums eintragen.

"Halten Sie Ihre Daten auf dem neuesten Stand und aktualisieren Sie diese, sollten Sie sich momentan nicht in Thailand aufhalten", hieß es weiter. Besucher des südostasiatischen Landes sollten sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut machen.

Das gilt bei Pauschalreisen

Wer eine Pauschalreise nach Thailand gebucht hat – also Flug und Unterkunft über denselben Anbieter –, ist grundsätzlich besser abgesichert als Individualreisende. Wird der Urlaubsort kurz vor Reisebeginn durch ein Erdbeben unzumutbar, dürfen Reisende kostenfrei stornieren. Das gilt laut Verbraucherzentrale auch dann, wenn das Hotel unversehrt ist, die Region aber nicht mehr sicher oder erreichbar ist.

Wichtig: Die Beurteilung, ob die Lage "unzumutbar" ist, hängt vom Einzelfall ab. Reiseveranstalter orientieren sich oft an Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Liegt eine solche vor, sind die Chancen auf eine kostenlose Stornierung hoch.

Befinden sich Reisende bereits vor Ort und wird die Reise durch das Erdbeben erheblich beeinträchtigt – etwa weil Ausflüge entfallen oder das Hotel beschädigt ist –, muss der Veranstalter Ersatz leisten oder den Reisepreis anteilig erstatten.

Wie ist es bei Individualreisen?

Bei selbst gebuchten Reisen – etwa wenn Flug, Unterkunft und Mietwagen separat gebucht wurden – ist die Rechtslage komplizierter. Hier hängt vieles davon ab, was in den Geschäftsbedingungen der Anbieter steht.

Ein Flug kann nur kostenlos storniert werden, wenn die Airline ihn selbst streicht. Ein Rücktritt aus Angst oder wegen einer Naturkatastrophe reicht in der Regel nicht aus. Ähnlich sieht es bei Hotels aus: Viele Anbieter zeigen sich zwar kulant, verpflichtet sind sie dazu aber nicht – es sei denn, die Unterkunft ist nachweislich nicht nutzbar.

Wird eine Buchung über Plattformen wie Booking.com vorgenommen, gelten zusätzlich deren Regelungen. Wer unsicher ist, sollte die Stornobedingungen genau prüfen – und sich im Zweifelsfall direkt an den Anbieter wenden.

Was übernimmt die Versicherung?

Ob Reiserücktritt oder -abbruch – bei Naturkatastrophen wie Erdbeben gelten besondere Bedingungen. Viele Versicherungen schließen sogenannte "höhere Gewalt" aus, andere greifen nur in bestimmten Tarifen.

  • Reiserücktrittsversicherung: Greift meist nur bei Krankheit oder Unfall. Naturkatastrophen vor Reisebeginn sind selten mitversichert – außer bei speziellen Policen.
  • Reiseabbruchversicherung: Sie hilft, wenn die Reise wegen eines Erdbebens vorzeitig beendet werden muss – etwa bei Evakuierung.
  • Auslandskrankenversicherung: Übernimmt notwendige medizinische Versorgung vor Ort – unabhängig vom Grund der Erkrankung oder Verletzung.

Laut ADAC lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Bei Unsicherheiten sollte man den Versicherer direkt kontaktieren.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom