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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gerichtsurteil Müssen auch Parkplätze vom Schnee geräumt werden?
Wenn es schneit, haben Eigentümer besondere Pflichten: Sie müssen dann nicht nur Gehwege freischaufeln, die an ihr Grundstück angrenzen, sondern sich auch um Parkplätze kümmern, die zu dem Grundstück gehören. Doch wer haftet bei Unfällen?
Wer haftet im Unglücksfall?
In dem verhandelten Fall stürzte eine Postzustellerin mit ihrem Fahrrad auf einem glatten Parkplatz. Dabei verletzte sie sich so schwer, dass sie für vier Wochen krankgeschrieben wurde. Die Frau verlangte vom Grundstückseigentümer Schmerzensgeld und klagte.
Die Klage verlief ohne Erfolg: aus Sicht des Gerichtes hätte die Frau von ihrem beladenen Dienstfahrrad absteigen und es an den glatten Stellen des Parkplatzes vorbeischieben müssen. Laut Urteil gelten auf einem Parkplatz weniger strenge Anforderungen an die Räumpflicht als auf Gehwegen: Die Zugangswege zu den abgestellten Fahrzeugen müssen geräumt sein, aber es muss nicht der gesamte Platz schneefrei sein. Die Schmerzensgeldklage gegen den Grundstücksbesitzer scheiterte.
- Nachrichtenagentur dpa