Die Rechtslage Nachbar schiebt Schnee auf mein Grundstück: Ist das legal?
Stellen Sie sich vor, Sie wachen an einem verschneiten Morgen auf und entdecken, dass Ihr Nachbar den Schnee von seinem Grundstück auf Ihres geschoben hat. Ist das überhaupt erlaubt und welche Rechte haben Sie in solch einem Fall?
Wenn im Winter reges Schneetreiben herrscht, wissen viele nicht, wohin sie den ganzen Schnee schieben sollen. An die Grundstücksgrenze? Auf die Straße? Oder einfach heimlich auf das Nachbargrundstück? Experten erklären, dass die bequemste Lösung nicht immer erlaubt ist.
Nachbar schiebt Schnee auf mein Grundstück: Ist das legal?
Ihr Nachbar darf weder Schnee noch Laub noch Müll auf Ihr Grundstück werfen oder schieben. Selbst dann nicht, wenn etwas hiervon von Ihrem eigenen Grundstück stammt – also der Schnee von Ihrem Dach auf das Nachbargrundstück gerutscht ist oder die Blätter von Ihrem Baum gefallen sind. Macht der Nachbar es doch, droht ihm eine Strafe. Umgekehrt gilt selbstverständlich das Gleiche.
Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Ihr Nachbar der Übeltäter ist. Beispielsweise durch Videoaufnahmen. Haben Sie keine einschlägigen Beweise, sondern vermuten Sie lediglich, dass er dahintersteckt, warten Sie lieber ab, bis Sie ihn auf frischer Tat ertappen. Denn dann können Sie Ihre Chance nutzen und ihn direkt auf sein Vergehen ansprechen.
Darf mein Nachbar seinen Schnee vor meine Tür oder Einfahrt schieben?
Grundstückseigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie müssen sicherstellen, dass Personen, die ihr Grundstück betreten, nicht zu Schaden kommen. Im Winter fällt darunter die sogenannte Räumpflicht. Das heißt, wenn eine andere Person durch Glatteis oder Schneehaufen auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt, können Sie in die Pflicht genommen werden.
Wenn Ihr Nachbar seinen geräumten Schnee vor Ihre Tür oder Ihre Einfahrt schiebt, hat er zwar seine Verkehrssicherungspflicht für sein eigenes Grundstück erfüllt. Jedoch hat er damit die Gefahrenquelle nicht beseitigt. Er verlagert sie lediglich auf Ihr Grundstück, erklärt Monika Buhl-Müller, Rechtsanwältin, der "Süddeutschen Zeitung". "Wenn ich ihm das beweisen kann, muss er für die mir entstandenen Schäden aufkommen. Dazu würden übrigens nicht nur Verletzungen gehören, sondern auch mögliche Kosten für die Sonderschichten meines Hausmeisters."
Die Einfahrt darf ebenfalls nicht durch den Schneehaufen blockiert werden. Denn Einfahrten und Zufahrten sind grundsätzlich freizuhalten.
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Sie können Ihren Nachbarn auffordern, den Schnee von Ihrem Grundstück wieder zu entfernen. Kommt er der Aufforderung nicht nach und handelt es sich um eine starke Beeinträchtigung und Störung, können Sie unter Umständen die Störung selbst beseitigen und die Kosten hierfür Ihrem Nachbarn in Rechnung stellen (§ 683, § 812 BGB).
Nachbar schiebt Schnee an meinen Zaun: Darf er das?
Wenn Ihr Nachbar den von seinem Grundstück geräumten Schnee an Ihren Zaun schiebt, verstößt er nicht direkt gegen ein konkretes Gesetz. Jedoch verstößt er damit unter Umständen gegen § 242 BGB – das Gebot der Rücksichtnahme. "Danach ist er verpflichtet, den Schnee so zu lagern, dass Ihr Eigentum nicht durch Nässe oder Reste von Streusalz beschädigt werden kann", erklärt Rechtsanwältin Ulrike Schwerin.
Wird Ihr Zaun oder ein anderes Eigentum von Ihnen durch die Handlungen des Nachbarn beschädigt, haben Sie zudem Anspruch auf Schadensbeseitigung. Zusätzlich können Sie Ihren Nachbarn auf Unterlassung verklagen (§ 1004 BGB), so die Juristin.
Wichtig sind in diesem Fall die Beweismittel.
Wie kann ich den Nachbarn daran hindern, Schnee vor die Garagenwand zu schaufeln?
Auch hier kommt es wieder darauf an, ob Ihr Eigentum durch den Schneehaufen zu Schaden kommt. Wenn ja, können Sie ebenfalls Ihren Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung geltend machen.
Verhindern können Sie es nur, indem Sie den Nachbarn ansprechen, sobald er wieder den Schnee vor Ihre Garagenwand schaufelt und er sodann einsichtig ist.
Das gilt es zu beachten
Neben der Beweissicherung spielt auch die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle. Gemäß einem Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 20.07.2017 – 213 C 7060/17) muss durch den Schnee eine hinreichende Beeinträchtigung des Grundstückeigentums erfolgen. Beispielsweise, weil Verunreinigungen im Schnee das Eigentum (Rasen, Fassade etc.) beschädigen. Schließlich handele es sich bei dem Schnee um gefrorenes Wasser, das wieder schmilzt.
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
- justanswer.de "Darf mein Nachbar seinen Schnee gegen meinen Sichtschutz schaufeln?"
- anwalt.de "Nachbarn verklagen wegen provokanten Schneeräumens? Die Regeln der Schneebeseitigung"
- sueddeutsche.de "Darf mein Nachbar seinen Schnee vor meine Tür schaufeln?"
- lto.de "Kein schädigendes Schneeschippen"