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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ohne Schweiß und Lackkratzer Entspannter Winterdienst mit dem Laubbläser – darf man das?
Wenn im Herbst die Blätter fallen, gilt für Hausbesitzer die Räumpflicht. Schneit es im Winter, muss der Schnee weg. Ein ganz bestimmtes Gerät kann für beide Arbeiten zum Einsatz kommen.
Nachts hat es geschneit und morgens muss es schnell gehen. Vielleicht muss die Auffahrt, eine Treppe, ein Gehweg vor dem Haus oder einfach nur das Auto oder der Fahrradsattel vom Schnee befreit werden. Dann kann man sich mit der Schneeschaufel behelfen und ordentlich Schweiß und Zeit investieren – oder den Laubbläser einsetzen.
Vielleicht klingt die Idee etwas ungewöhnlich, aber ein Laubbläser ist tatsächlich das perfekte Werkzeug für frisch gefallenen Schnee. Liegt er noch locker und hat noch keine festgefrorene Oberfläche gebildet, dann lässt sich Schnee genau wie Laub einfach wegpusten.
Soll die Schneedecke von geparkten Autos entfernt werden, hat ein Laubbläser einen großen Vorteil: Er eignet sich besonders bei höheren Fahrzeugen, deren Dach mit einem Besen oder Handfeger kaum erreicht werden kann. Außerdem läuft man mit einem Besen Gefahr, den Lack durch Eiskristalle oder kleine, in den Borsten eingeklemmte Steinchen zu zerkratzen. Ein Laubbläser ist da eine sichere Alternative.
Ist das nicht zu laut? Wann man Schnee wegblasen darf
Je nach Modell erzeugen Laubbläser über 110 Dezibel Lautstärke und sind damit lauter als die meisten Kreissägen. Und noch mehr als im Herbst hallt der Lärm im Winter – ohne geräuschdämmendes Blattwerk in Bäumen und Sträuchern – in der Umgebung wider. Deshalb empfiehlt es sich, anstelle eines benzinbetriebenen Gerätes einen Akku-Laubbläser einzusetzen. So lässt sich Ärger mit dem Nachbar vermeiden, der vielleicht noch schläft.
Und nicht nur Ärger mit dem Nachbarn, sondern auch mit dem Gesetz: Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz darf der Laubbläser nur an Werktagen zwischen 9 Uhr und 13 Uhr und zwischen 15 Uhr bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Geräte mit dem EG-Umweltzeichen CE dürfen hingegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr eingesetzt werden. Teilweise gibt es allerdings auch regionale Unterschiede.
Was bedeutet das CE-Zeichen?
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann laut Bußgeldkatalog mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Verwenden Sie den Laubbläser oder -sauger an Sonn- und Feiertagen, droht in einigen Bundesländern sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
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Kann ein Laubbläser Schaden anrichten? Hier nicht verwenden
Im Winter ist Vorsicht geboten, wenn der Gehweg neben geparkten Autos freigeblasen wird. Unter der Schneedecke können kleine Steine versteckt sein, die besser nicht gegen den Autolack schleudern sollten, da sie Lackschäden verursachen können.
Und auch Abgase von Laubbläsern können schaden. Viele ältere Geräte werden mit Zweitaktmotoren betrieben und sind echte Dreckschleudern. Laut einer – allerdings aus dem Jahr 2002 stammenden – Berechnung des Umweltbundesamtes (UBA) stößt ein Laubbläser mit Zweitaktaktmotor in einer Stunde 270 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus. Das entspricht der 200-fachen Menge eines Pkw mit geregeltem Katalysator.
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Bei neueren Modellen ist der Schadstoffausstoß zwar mit etwa 60 Gramm deutlich geringer, aber immer noch zu hoch. Neben Kohlenwasserstoffen werden nach Angaben des UBA auch Stickoxide ausgestoßen, die zur Bildung von bodennahem Ozon beitragen. Ein elektrisch oder mit dem Akku betriebener Laubbläser kann hier Abhilfe schaffen.
Zu guter Letzt darf die tödliche Wirkung von Laubbläsern und -saugern nicht außer Acht gelassen werden. Hier prangern Umweltverbände vor allem bei der Nutzung der Geräte im Herbst an, dass Gebläse, Sog und Häckselfunktion für viele Insekten und kleine Tiere in der bodennahen Krautschicht tödlich sind.
- bussgeldkatalog.org: "Lärmbelästigung durch Laubbläser: Dafür kann ein hohes Bußgeld drohen"
- bussgeldkatalog.org: "Winterdienst: Ist Schneeräumen Pflicht?"
- echo-pro.de: "Die Technikpraxis - Let it snow: Entspannter Winterdienst mit Akku-Laubbläser"