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Drohung gegen den Nachbarn – Vermieter darf fristlos kündigen


Gerichtsurteil
Drohung gegen den Nachbarn – Vermieter darf fristlos kündigen

dpa-tmn, Falk Zielke

Aktualisiert am 19.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Streitende NachbarnVergrößern des BildesNach Drohungen gegen Nachbarn darf der Vermieter fristlos kündigen. (Symbolbild) (Quelle: JackF/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Nicht immer verstehen sich die Bewohner eines Mehrfamilienhauses gut. Kommt es zu Auseinandersetzungen, sollten diese aber ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Denn wer seine Nachbarn heftig bedroht, ist unter Umständen am Ende seine Wohnung los, wie nun ein Urteil zeigt.

Auch wenn man seinen Nachbarn nicht mag: Bedrohen und beleidigen sollte man ihn nicht. Denn ein solches Verhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter, befand das Amtsgericht München (Az.: 474 C 18956/16), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet. Dem Vermieter muss dem Urteil zufolge im Zweifel zum Schutz der bedrohten Mieter die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden.

Worum geht es in dem Fall?

Im verhandelten Fall hatte der Mieter einer Wohnung sehr lautstark und heftig mit seiner Freundin gestritten. Nachdem die angegriffene Frau Schutz bei Nachbarn gesucht hatte, wurden auch diese von dem wütenden Mann attackiert. Bis zum Eintreffen der Polizei bedrohte er die Nachbarsfamilie und beschimpfte sie. Obwohl der aggressive Mieter die Vorwürfe abstritt, wurde ihm vom Vermieter daraufhin gekündigt.

So entschied das Gericht

Und zwar zu Recht, wie das Amtsgericht entschied. Denn Zeugen vermittelten den Eindruck, dass sie sich durch die geschilderten Vorfälle in nachvollziehbarer Weise massiv und nachhaltig beeinträchtigt, belästigt, beleidigt und bedroht fühlten und dass sie große Angst vor dem Mann haben. Dies sei eine schwerwiegende Störung des Hausfriedens, entschied das Gericht.

Worüber sich Nachbarn am häufigsten streiten, lesen Sie hier.

Quellen und weiterführende Informationen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung des Amtsgerichts München

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