Foto-Show: Die nervigsten Nachbar-Typen
Die Liebenden: Ruhezeiten gelten auch für Liebespaare. Gerichte bestätigen, dass lautes Sex-Gestöhne eine unzulässige Ruhestörung sein kann.
Die Liebenden: Dasselbe gilt für ständige lautstarke Auseinandersetzungen bei Nacht. Sowohl im Streit als auch bei der Versöhnung müssen sich Paare also ein wenig zurückhalten.
Die Partytiere: Ausschweifende Partys machen oft nur den Feiernden, nicht aber den Nachbarn Spaß. Und auch wenn die Stimmung zu fortgeschrittener Stunde immer ausgelassener wird, müssen die Ruhezeiten beachtet werden.
Die Familie/das Schreikind: Schreiende Kleinkinder und Babys können einen als Nachbar zwar ebenfalls um den Schlaf bringen. Doch hier ist Toleranz gefordert. Gerichte bestätigen immer wieder, dass Kinder- und Babygeschrei auch außerhalb der Ruhezeiten von den Nachbarn hinzunehmen ist.
Der Raucher: Grundsätzlich darf man zwar in der eigenen Wohnung und dem Balkon rauchen, man ist aber zur Rücksichtnahme auf nichtrauchende Nachbarn verpflichtet. Absolut tabu ist es beispielsweise, in den Hausflur anstatt durch das Fenster zu lüften.
Der Kontrollfreak: Egal ob Mülltrennung, ordnungsgemäßer Reinigungsdienst oder nächtliche Ruhezeiten – der Kontrollfreak kennt die Regeln und wacht penibel über ihre Einhaltung. Leider weiß er dabei meist die Hausordnung auf seiner Seite. Für Nachbarn kann das sehr lästig werden. Nicht wenige fühlen sich sogar richtig schikaniert. Man kann nur appellieren, es mit der Regelauslegung nicht über die Maßen streng zu nehmen und auch mal Fünf gerade sein zu lassen.
Die Breitmacher: Die eigene Wohnung reicht ihnen nicht und so beanspruchen sie auch noch weite Teile der Gemeinschaftsräume wie Hausflur oder Treppenhaus für sich und ihren Krempel. Hinnehmen muss man das nicht. "Grundsätzlich endet die Wohnung an der Tür", mahnt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. In den Gemeinschafträumen können nicht einfach jeder seinen Claim abstecken.