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Müssen Mieter die Haustür im Mehrfamilienhaus nachts abschließen?


Tödliche Falle?
Muss die Haustüre nachts abgeschlossen werden?

Eine abgeschlossene Haustür schützt vor Einbrechern. Doch bei einem Notfall kann sie schnell zur Falle werden. Auch die Rechtslage, was erlaubt ist und was nicht, ist unklar.

Aktualisiert am 05.11.2024|Lesedauer: 3 Min.
Von dpa-tmn, jb
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Haustüren von Mehrfamilienhäusern werden mancherorts abgeschlossen. Häufig ist dies vor allem von den Bewohnern des Hauses abhängig. Einige verstehen es als eine Art Fürsorgepflicht oder als zusätzliche Schutzmaßnahme gegen Einbrecher.

Schloss: Der Vermieter kann verlangen, dass die Haustür abgeschlossen wird. Allerdings gibt es dann Probleme beim Brandschutz.Vergrößern des Bildes
Schloss: Der Vermieter kann verlangen, dass die Haustür abgeschlossen wird. Allerdings gibt es dann Probleme beim Brandschutz. (Quelle: Maica/getty-images-bilder)

Die Rechtslage in dieser Angelegenheit ist jedoch umstritten. Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 127/12) dürfen Haustüren in Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden. Das Abschließen der Hauseingangstür führe zu einer erheblichen Gefährdung der Wohnungseigentümer und ihrer Besucher, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Die Haustür als tödliche Falle

Durch das Verriegeln der Haustür sei ein Verlassen des Gebäudes im Brandfall oder in einer anderen Notsituation nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt werde. Dies schränke die Fluchtmöglichkeit erheblich ein. Denn es sei nicht davon auszugehen, dass in einer Paniksituation ein Schlüssel mitgenommen werde. Im Notfall könne die Haustür zum tödlichen Hindernis werden.

In dem verhandelten Fall hatte die Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht entschieden aber, dass das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht und kippten den Beschluss.

Vermieter im Interessenkonflikt

Das Amtsgericht Hannover hatte in seinem Urteil vom 20.03.2007 (Az.: 544 C 8633/06) hingegen entschieden, dass ein Mietvertrag oder die Hausordnung sehr wohl bestimmen können, dass die Haustür abzuschließen sei. Zudem sei die aus Sicherheitsgründen verschlossene Haustür kein Wohnungsmangel.

Zwar sah das Gericht die Gefahr durch die geschlossene Tür im Notfall ebenfalls, überließ die Entscheidung aber dem Vermieter. Er müsse die Interessen zu den Themen Einbruchschutz und Brandschutz gegeneinander abwägen. Das Gericht habe diese Entscheidung dann zu akzeptieren.

Einbruchschutz vor Brandschutz?

Der Deutsche Mieterbund (DMB) wiederum bestätigt, dass der Vermieter "im Rahmen der Interessenabwägung" darauf bestehen kann, "dass die Haustür nachts unverschlossen bleiben muss". Der Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brühl e. V. betont, dass es sich bei der Haustür auch um eine Notausgangstür handle. Sie müsse daher "jederzeit von innen mit einem Griff ohne fremde Hilfsmittel, wie zum Beispiel dem Schlüssel, leicht zu öffnen sein". Denn sobald ein Feuer ausbricht, seien "in aller Regel die Bewohner psychisch stark beansprucht". Zudem bestehe "die Gefahr, dass sie ihren Schlüssel in der Wohnung vergessen oder nicht die Möglichkeit haben, ihn mitzunehmen". Somit ist nach Ansicht der Feuerwehr Brühl eine Flucht im Brandfall schwer oder kaum möglich.

Panikschloss ist die Lösung

Eine Lösung für das Dilemma kann der Einbau einer Tür mit Panikschloss, auch Antipanikschloss genannt, sein. Es lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte am Zutritt zum Haus. Von innen lässt sich die Tür jedoch auch ohne Schlüssel öffnen, nur mit einem Handdruck oder dem Herunterdrücken der Klinke. Damit sei eine ungehinderte Flucht möglich. Einfache Schlösser sind schon ab 50 Euro erhältlich. Bessere Modelle sind ab etwa 100 Euro zu haben.

Diese Art von Schlössern wird vor allem bei ein- und zweiflügeligen Türen verwendet. Wird das Panikschloss betätigt, muss es anschließend mit einem Riegel wieder verschlossen werden. Es gibt aber auch Modelle, die sich nach Nutzung automatisch schließen. Sie sind in der Anschaffung etwas teurer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • NJW Spezial
  • Deutscher Mieterbund
  • Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brühl e.V.
  • eigene Recherche
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