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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gerichtsentscheidung Kann mir mein Nachbar den Weg zum Haus versperren?
Haben Sie ein Grundstück, das nur schwer oder gar nicht mit dem Auto erreichbar ist? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs klärt die Frage, ob ein Grundstückseigentümer den Zugang mit dem Fahrzeug einklagen kann.
Wer ein Grundstück besitzt, will es bequem erreichen können – am liebsten mit dem Auto. Doch nicht immer ist das selbstverständlich oder möglich, beispielsweise wenn ein Nachbargrundstück dafür überquert werden muss. Nicht jeder Nachbar findet das gut und manch einer verbietet daher die Durchfahrt über sein Grundstück. Ist das rechtlich zulässig? Dürfen Nachbarn oder die Gemeinde den Zugang zu einem Grundstück verwehren?
Zunächst einmal gilt: Jeder Grundstückseigentümer muss dafür sorgen, dass er Zugang zu seinem Grundstück hat, damit er es nutzen kann. So die allgemeine Regel. Ob dieser Zugang jedoch immer mit einem Fahrzeug möglich sein muss, ist eine andere Frage. Nach deutschem Recht gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf eine Zufahrt mit dem Auto – es reicht aus, wenn das Grundstück zu Fuß erreichbar ist.
Ein Anspruch auf Zufahrt besteht nur, wenn ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist oder es sich um eine sogenannte Notwegerechtssituation handelt. Das bedeutet, dass der Eigentümer eines Grundstücks keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat und somit auf die Nutzung eines angrenzenden Grundstücks angewiesen ist. In diesem Fall kann der betroffene Eigentümer eine entsprechende Regelung (Notwegerecht) einklagen und anschließend ins Grundbuch eintragen lassen. Die Eintragung ist jedoch nicht kostenlos. Die Kosten hierfür hängen vom Bodenwert des zu belastenden Grundstücks ab und können sich auf einige hundert Euro belaufen.
Ob die Zufahrt mit dem Auto nach der Klage gewährt wird, hängt von den Umständen ab und wird oft individuell vor Gericht entschieden. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Eigentümer nicht das Recht haben, ihr Grundstück mit dem Auto erreichen zu können (Az.: V ZR 268/19). Bei dem Fall handelte es sich allerdings um eine Wochenendhaussiedlung. Diese wurde so konzipiert, dass Autoverkehr möglichst ausgeschlossen ist, um Lärm- und Geruchsbelästigung der Anwohner zu vermeiden.
Was Eigentümer tun können
Falls Ihr Grundstück nicht mit einem Auto erreichbar ist und Sie einen Anspruch darauf durchsetzen möchten, können Sie versuchen, eine Einigung mit Ihrem Nachbarn oder der Gemeinde zu erzielen. In vielen Fällen lässt sich eine Lösung durch Verhandlungen und Kompromisse finden, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.
Zusätzlich können Sie überprüfen, ob ein Wegerecht besteht oder ob Sie sich auf ein Notwegerecht berufen können. Dafür sollten Sie jedoch einen Anwalt hinzuziehen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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