Bußgelder drohen Es droht Ärger, wenn das in Ihrem Schuppen steht
Auch wenn sich das Gartenhäuschen auf Ihrem Grundstück befindet, dürfen Sie laut Gesetz nicht alles hineinstellen. Ein Verstoß kann teuer werden.
Rasenmäher, Gartenwerkzeuge, Dünger und Holzschutzmittel – in einem Gartenhaus kann all das gelagert werden, was für die Gartenarbeit benötigt wird? Leider stimmt das nicht ganz. Denn unter anderem das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schreibt vor, was Sie lagern dürfen und was nicht.
Grundsätzlich dürfen Sie alles in Ihrem Gartenhaus lagern, solange es keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Das heißt, in Ihrem Schuppen dürfen Sie folgende Dinge nicht lagern:
- Altreifen
- Asbest
- unsortierten Bauschutt
- Benzin
- Farben
- giftige Gase
- Lacke
- Öl
- Reinigungsmittel
- Sperrmüll
Diese Dinge zählen laut KrWG zu den gefährlichen Abfällen (§3 KrWG; Anhang III Abfallrahmenrichtlinie 2014). Der Grund: Die Stoffe können Schadstoffe freisetzen, die ins Grundwasser oder in die Luft gelangen und die Umwelt belasten.
Info
Wenn Sie wissen möchten, was unter den Begriff "Abfall" fällt, informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, Gemeinde oder dem für Sie zuständigen Entsorgungsunternehmen.
Auch Gegenstände, die Schädlinge wie Ratten oder Ungeziefer anlocken, sind verboten. Das heißt, dass Sie Lebensmittel, etwa Kartoffeln und Äpfel, ebenfalls nicht im Schuppen aufbewahren sollten. Möchten Sie Samen lagern, füllen Sie sie in luftdichte, nagerresistente Behälter.
Übrigens: Ihren Rasenmäher können Sie im Gartenhaus lagern, solange die Temperaturen moderat sind und keine Gefahr von ihm ausgeht – etwa durch heraustropfende Flüssigkeiten.
Konsequenzen bei Verstößen
Erfahren Umweltbehörden und Ordnungsämter von Ihrem Verstoß, beispielsweise weil Nachbarn Sie melden, setzen Sie Ihnen eine Frist zur Entsorgung. Zusätzlich können sie Ihnen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro auferlegen. Besonders problematisch wird es, wenn Schadstoffe ins Grundwasser gelangen oder eine objektive Beeinträchtigung für Mensch und Natur festgestellt wird. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Abfallart und -menge ab.
- Lesen Sie auch: Nachbar lagert stinkenden Müll auf seinem Grundstück: Darf er das?
Erlaubte Gegenstände
In Ihrem Gartenhaus dürfen Sie folgende Dinge lagern:
- Bretter
- Steine
- alte Möbel
- Fahrräder
- Papier
- Metall
- Gartenmöbel
Tipp: Bewahren Sie Gartenmöbel im Winter lieber im Keller auf, damit das Material bei Frost nicht beschädigt wird.
- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
- gesetze-im-internet.de "Kreislaufwirtschaftsgesetz"
- berlin.de "Was sind gefährliche Abfälle nach KrWG?"
- umweltbundesamt.de/ "Gefährliche Abfälle"