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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wechsel oder Mitnahme Umzug: Diesen Fehler sollten Sie vermeiden
Kisten packen, ummelden und den Umzugsunternehmen organisieren – ein Umzug ist stressig. Daher vergessen viele diesen wichtigen Punkt – und müssen dafür teuer zahlen.
Ein Umzug steht an: Doch was passiert nun mit den Kontrakten für Gas oder Strom? Grundsätzlich kann man den Vertrag behalten und mitnehmen oder den Versorger wechseln. Dabei gilt: Sowohl für die Vertragsmitnahme als auch den Versorgerwechsel gelten bestimmte Fristen und Formalia.
Ob der Altvertrag überhaupt mitgenommen werden kann, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort finden sich auch Informationen dazu, wie lange im Voraus die Mitnahme angekündigt werden muss. Die lohnt sich aktuell besonders, wenn Verbraucher einen Sondervertrag mit einer festen Laufzeit und Preisbindung haben.
Fristen müssen eingehalten werden
Wer dennoch kündigen möchte, muss beachten: "Ein Vertrag in der Grundversorgung muss mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, ein Sondervertrag sogar sechs Wochen vor Auszug" – und zwar schriftlich, sagt Julia Schröder von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Selbst dann können Ausnahmen aber dazu führen, dass die Sonderkündigung nicht wirksam ist: Beispielsweise, wenn der Lieferant innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung anbietet, den Vertrag am neuen Wohnort zu den bisherigen Konditionen fortzusetzen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn