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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wohnen Umzug: Neuen Kabelanschluss anmelden
Wenn ein Umzug ansteht, sollten Sie möglichst frühzeitig Ihren Kabelanschluss anmelden. Doch aufgepasst! In den meisten Fällen sind Sie an einen bestimmten Anbieter gebunden. Und auch bei der Miete müssen Sie auf einiges achten.
Neuen Kabelanschluss anmelden
Wenn Sie schon vor Ihrem Umzug mit Kabel ferngesehen haben, sind Sie bis zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit an Ihren Anbieter gebunden. Denn sofern Ihr ausgewähltes Unternehmen Ihnen auch in der neuen Wohnung einen Anschluss anbieten kann, werden Sie aus dem Vertrag oft nicht entlassen. Anders sieht es aus, wenn die Versorgung mit Kabelfernsehen beim bisherigen Anbieter nach einem Umzug nicht mehr möglich ist. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Kabelanschluss anmelden.
Der Antrag darauf kann bequem online erfolgen. Verlassen Sie sich aber nicht gleich blind auf einen Großanbieter. Zahlreiche regionale Kleinanbieter stehen ebenfalls zur Wahl und können oft sogar konkurrenzfähige Preise für das Kabelfernsehen bieten. Achten Sie dabei aber auf die Grundverschlüsselung. Viele Großanbieter setzen eine Smartcard oder eine Set-Top-Box voraus, um die Programme zu entschlüsseln. Diese sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, die Sie bei der Auswahl des Anbieters ebenso berücksichtigen sollten.
Voraussetzungen nach dem Umzug in eine Mietwohnung
Wenn Sie allerdings in eine Mietwohnung ziehen, ist die Auswahl eines günstigen Unternehmens nicht mehr ganz so groß. In den meisten Fällen schließen Vermieter längerfristige Verträge im Voraus ab, die dann das gesamte Mietshaus mit Kabelfernsehen versorgen. Die Hausanschlüsse sind bereits durch den entsprechenden Anbieter gelegt und können nicht einzeln durch andere Anbieter übernommen werden. Der Vorteil bei dieser Variante besteht allerdings darin, dass Vermieter oftmals günstigere Paketpreise mit den großen Anbietern aushandeln. Sie müssen dann meist nicht selbst den Kabelanschluss anmelden, sondern bezahlen die Gebühren über die Miete.
Möglich ist laut Informationen des Informationsportals "umziehen.de" der Deutschen Post aber auch ein Wohnungsanschluss: "In diesem Fall kann der Vermieter einen Vertrag zur Versorgung der einzelnen Wohnungen des Mietshauses abschließen. Der Kabelanbieter übernimmt die hausinterne Verkabelung und schließt mit den Mietern Einzelverträge ab".