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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Richtige Organisation Wen Sie bei einem Umzug alles informieren müssen
Zum Umzug gehört auch der obligatorische Gang zum Einwohnermeldeamt. Beim Ummelden ist die richtige Organisation wichtig, denn es kommt vor allem auf die Formalitäten an. Daran kommen Sie nicht vorbei.
Bevor Sie sich nach dem Umzugsstress mit dem Einräumen und Einrichten beschäftigen können, sollten Sie sich bei Behörden, Ämtern und Versicherungen ummelden. Was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengefasst.
Ummelden erfolgt persönlich
Bei jedem Umzug, also dem Wechsel des Wohnsitzes, in eine neue Stadt oder auch innerhalb einer Gemeinde herrscht in Deutschland Meldepflicht. Laut §17 Bundesmeldegesetz (BMG) stehen Ihnen dafür lediglich zwei Woche Zeit zu. Kommen Sie Ihrer Aufgabe nicht nach, drohen Geldbußen in Höhe von 25 Euro und mehr.
Für das Ummelden des Wohnsitzes ist es üblicherweise erforderlich, dass Sie persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen. Der obligatorische Gang zum Amt hängt damit zusammen, dass die neue Anschrift zugleich im Personalausweis oder Reisepass eingetragen wird. Dennoch ist schon im Vorfeld ein Besuch auf der Homepage des für Sie zuständigen Einwohnermeldeamts lohnenswert: Die meisten Ämter stellen das Ummeldeformular bereits auf ihren Internetseiten als Dokument zum Download zur Verfügung. So lässt sich das Formular ganz bequem neben dem Umzug von zu Hause aus ausfüllen.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie allerdings verhindert sind und den wichtigen Termin in der vorgeschriebenen Zeit nicht selbst wahrnehmen können, ist es möglich, dass eine schriftlich bevollmächtigte Person die An- oder Ummeldung für den Wohnsitz übernimmt.
Für den Behördengang benötigen Sie lediglich den Personalausweis oder alternativ den Reisepass, Kinderausweis oder die Geburtsurkunde. Dazu gehört auch das Ummeldeformular, eine eventuelle schriftliche Bevollmächtigung und in einigen Fällen eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers.
Unser Tipp
Wenn Sie sich selbst beim Bürgeramt ummelden, können Sie auch gleich Ihren Hund beziehungsweise die Hundesteuer entsprechend ummelden. Die meisten Ämter bieten auf ihren Internetseiten entsprechende Ummeldungsformulare, die Sie bereits vorab ausfüllen und zu Ihrem Termin mitnehmen können.
Wohnsitz ummelden: Diese Kosten kommen auf Sie zu
In den meisten Fällen entstehen dabei keine Kosten. Informieren Sie sich dennoch genau über die jeweiligen Preise und Anforderungen, da jedes Bundesland das Ummelden anders organisiert.
Und: Wer seinen neuen Wohnsitz nicht rechtzeitig ummeldet, muss eine Geldstrafe zahlen.
Termin schon online buchen
Nicht zu vergessen ist auch, dass Sie gerade bei einem Behördengang im späteren Tagsverlauf viel Zeit mitbringen sollten. Viele Behörden öffnen um acht Uhr morgens, an einigen Tagen sind die Schalter mancherorts bereits ab sieben Uhr besetzt. Generell gilt: Frühaufsteher sind schneller dran. Je zeitiger Sie auf dem Einwohnermeldeamt erscheinen, desto kürzer sind in der Regel die Warteschlangen. Wer nicht warten möchte, kann sich erkundigen, ob er Termine für die Ummeldung auch online buchen kann.
Kfz ummelden
Nicht nur Sie müssen sich ummelden. Auch Ihr Auto sollten Sie an Ihrem neuen Wohnsitz bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Häufig muss dafür nicht einmal das Kennzeichen gewechselt werden.
Teilweise können Sie die Ummeldung Ihres Autos auch während Ihrer eigenen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt durchführen – teilweise online. Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Das Ummeldeformular
- Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit der Meldebescheinigung
- Die Versicherungsbescheinigung Ihres Autos
- Den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I und II)
- Den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung Ihres Autos (Tüv, Dekra etc.)
- Ihr SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Nach Umzug, Versicherungen und Behörden informieren
Nicht nur die Ämter möchte über eine Adressänderung informiert werden. Auch Ihre Versicherungen sind über den Wohnsitzwechsel zu informieren. Die Ummeldung sollte schnellstmöglich durchgeführt werden, damit der Versicherungsschutz weiterhin besteht. Unter anderem sind folgende Versicherungen zu informieren:
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Krankenversicherung
- Kfz-Versicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
Ebenfalls Ihre neue Adresse sollten Sie folgenden Stellen mitteilen:
- Arbeitgeber
- Finanzamt
- Arbeitsamt
- Kirche
- BAföG-Amt
- Kindergeldstelle
- Bildungseinrichtungen
Hierfür reicht jedoch häufig ein kurzes Schreiben.
Rundfunkbeitragsservice informieren
Neben Ihren Versicherungen sollten Sie auch den Rundfunkbeitragsservice über Ihre Adressänderung informieren. Das geht problemlos online über das entsprechende Formular.
- Berlin.de
- Rundfunkbeitrag.de
- eigene Recherche