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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Amsel, Meise, Fink und Co. Dürfen Sie Vögel auf dem Balkon füttern?
Die kalte Jahreszeit hält Einzug und viele Mieter möchten den Singvögeln gern Unterschlupf und Nahrung bieten. Doch inwiefern ist das auf dem Balkon der Mietwohnung überhaupt erlaubt?
Ein kleines Vogelhäuschen und etwas Meisenfutter – Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren eigenen vier Wänden tun, was sie möchten. Die Voraussetzung: Sie beeinträchtigen weder die Mietsache, noch die anderen Mieter. Darauf weist der Eigentümerverband "Haus & Grund" Deutschland hin.
Singvögel dürfen gefüttert werden
Geht die Nutzung der Wohnung jedoch über das übliche Maß hinaus, darf der Vermieter dem Mieter Grenzen setzen. Hier sind die Interessen beider Parteien abzuwägen. Füttert ein Mieter zum Beispiel Vögel auf dem eigenen Balkon und stellt Futterstellen und Tränken auf, muss der Vermieter dies nicht in allen Fällen dulden.
Mieter dürfen auf ihrem Balkon Singvögel füttern, auch Vogelhäuschen dürfen aufgestellt werden, entschied das Landgericht Berlin. Dies kann ihnen weder durch Nachbarn noch durch den Vermieter untersagt werden, denn eine Verunreinigung des Balkons mit Vogelkot sei ortsüblich und hinzunehmen.
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Tauben stellen allerdings eine Ausnahme dar: Da diese Krankheiten übertragen können und besonders laut sind, kann deren Fütterung vertraglich oder in der Hausordnung verboten werden. Wer sich daran nicht hält, dem drohen eine Abmahnung und gegebenenfalls sogar eine Kündigung.
- Nachrichtenagentur dpa