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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wichtiges Urteil Vögel füttern kann ins Gefängnis führen
Spatzen, Meisen, Amseln: Vor allem im Herbst und Winter füttern viele die Tiere gerne. In einigen Fällen kann das jedoch sehr teuer werden.
Vogelfreunde wollen mit den Futterhäuschen, Meisenknödeln und Co. etwas Leben in Ihren Garten oder auf Ihren Balkon bringen, den Piepmätzen oder dem Ökosystem in Ihrem Garten etwas Gutes tun oder einfach möglichst viele Vögel beobachten können.
Allerdings ist das Füttern von Vögeln wie Spatzen, Meisen, Tauben und Enten nicht immer erlaubt – auch nicht im eigenen Garten. Es droht nicht nur ein Bußgeld. Ein Urteil sieht sogar Freiheitsentzug – also Gefängnis – vor.
Wann Vogelfüttern auf dem eigenen Grundstück verboten ist
Werden Meisen, Spatzen, Tauben oder sonstige Vogelarten mit Körnern, Samen, Brotstücken oder anderen Lebensmitteln gefüttert, kann das unter bestimmten Umständen verboten sein. Beispielsweise, wenn es dadurch zu Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt – Verschmutzung beispielsweise durch Futterreste (Urteil des Landgerichts Frankenthal, Az.: 2 S 199/20) oder Lärmbelästigung (Urteil LG Braunschweig, Az.: 6 S 411/13).
Wer trotz der Beschwerde der Nachbarn weiterhin Vögel füttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld oder einer Ordnungshaft rechnen, erklärt das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Mit der Ordnungshaft hatte beispielsweise das LG Frankenthal gedroht, wenn trotz Verbots von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden kann.
Gibt es Ausnahmen?
Werden die Vögel auf dem eigenen Grundstück gefüttert und wirkt sich das nicht negativ auf das Nachbargrundstück aus, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Aber Achtung: Die Futterstelle muss darüber hinaus einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Denn "werfen die Wildvögel beispielsweise das Futter in den benachbarten Garten und wird dieser dadurch unverhältnismäßig verschmutzt, können nebenan Wohnende einen Unterlassungsanspruch haben", erklärt die Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG (Deurag).
Kann der Vermieter das Vogelfüttern auf dem Balkon verbieten?
Generell ist das Füttern von Wildvögeln auf dem eigenen Balkon oder dem Fenstersims gestattet (Urteil des Landgerichts Berlin, Az.: 65 S 540/09). Demnach dürfen auch Meisenknödel oder Futterhäuschen auf dem Balkon angebracht werden.
Aber: Wird durch die Fütterung der Nachbar beeinträchtigt, beispielsweise weil dadurch sein Balkon verschmutzt wird oder der Vogellärm zu laut ist, kann der Vermieter das Füttern von Wildvögeln verbieten (siehe Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, Az. 33 C 1922/13).
Enten füttern kann teuer werden
Das Füttern von Enten, Schwänen und anderen Wasservögeln gilt in einigen Städten und Kommunen als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Fragen Sie hierzu am besten bei den zuständigen Stellen nach.
Bis zu 5.000 Euro Strafe fürs Taubenfüttern
In einigen Städten und Kommunen wird das Füttern von Tauben als Ordnungswidrigkeit angesehen. Wer die Tiere dennoch mit Samen, Körnern und Co. versorgt, muss beispielsweise in Hamburg, Stuttgart und Braunschweig mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. In München, Köln oder Dortmund können bis zu 1.000 Euro fällig werden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur afp
- deurag.de "Vögel füttern im Garten verboten? Diese Regeln gelten"
- haufe.de "Füttern von Vögeln darf Nachbarn nicht beeinträchtigen"
- ergo.de "Vögel füttern in der Stadt: verboten?"
- bussgeldkatalog.org "Tiere füttern in der Stadt – Was ist erlaubt?"