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Urteil: Diese Pflanzen sind auf dem Balkon nicht erlaubt


Mehr als gedacht
Gerichtsurteil: Diese Pflanzen sind auf dem Balkon nicht erlaubt

Viele mögen es, wenn ihr Balkon bepflanzt ist. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Denn nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Was sollten Mieter bedenken?

Aktualisiert am 02.04.2024|Lesedauer: 2 Min.
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Grundsätzlich ist die Bepflanzung des Balkons nur erlaubt, wenn sie das Erscheinungsbild des Gebäudes optisch nicht beeinträchtigt und wenn sie keiner baulichen Veränderung gleichkommt. Wird durch die Pflanzen beispielsweise die Hausfassade beschädigt oder das Aussehen der Immobilie stark verändert, können die Pflanzen auf dem Balkon seitens des Vermieters verboten werden.

Efeu: Die Rankpflanze kann Schäden an der Hausfassade anrichten.Vergrößern des Bildes
Efeu: Die Rankpflanze kann Schäden an der Hausfassade anrichten. (Quelle: FeelPic/getty-images-bilder)

Mehrere Gerichte haben sich bereits mit der Balkonbepflanzung von Mietwohnungen beschäftigt. Drei Pflanzen standen dabei besonders im Fokus.

Info
Ob die jeweiligen Pflanzen nicht auf dem Balkon erlaubt sind, ist vom Einzelfall und der jeweiligen Situation abhängig. Am besten fragen Sie vor der Begrünung Ihres kleinen Außenbereichs Ihren Vermieter, was Sie dürfen und was Sie lieber lassen sollten.

Ahornbaum

Auf einen Balkon darf kein Ahornbaum gepflanzt werden. So lautet ein Beschluss des Landgerichts München I (Az.: 31 S 12371716). In dem verhandelten Fall bahnten sich die Wurzeln der Pflanze ihren Weg durch den verrottenden Pflanzentopf in den Balkonboden hinein. Die Bausubstanz wurde dadurch angegriffen. Darüber hinaus drohte der Baum aufgrund des fehlenden Halts und seiner Größe umzukippen und somit zur Gefahr für unter dem Balkon laufende Passanten zu werden.

Der Mieter musste seinen Ahornbaum vom Balkon entfernen.

Übrigens: Wenn Sie sich Bäume auf Ihren Balkon stellen möchten, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten. Sind diese zu schwer, kann es Probleme bei der Statik geben. Der Balkon könnte einbrechen. Darüber hinaus kann er aufgrund seiner Größe schnell andere Nachbarn auf dem Balkon stören – beispielsweise, weil er die Sicht verhindert.

Efeu und Wilder Wein

Efeu ist eine beliebte Pflanze, wenn es um die Begrünung des Balkons geht. Er ist pflegeleicht, wächst schnell und ist immergrün. Allerdings ist Efeu eine Rankpflanze. Zum Wachsen benötigt sie ein Rankgitter. Ist dies nicht oder nur in einer zu geringen Größe vorhanden, wuchert die Pflanze gerne am Mauerwerk entlang. Für die Richter des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg ist Efeu daher keine geeignete Balkonpflanze (Az.: 6 C 360/85). Dasselbe gilt übrigens auch für Wilden Wein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • justiz.de
  • Eigene Recherche
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