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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kleingartenverein Rechte und Pflichten im Schrebergarten
Zugegeben: Das Image des Schrebergartens ist verbesserungsfähig. Schrebergartenkolonien und Kleingartenvereine sind für viele der Inbegriff deutschen Spießbürgertums. Doch auch immer mehr junge Menschen entdecken die Vorzüge eines eigenen Schrebergartens. In den angemieteten Parzellen kann man aber längst nicht machen, was man will. Die jeweiligen Kleingartenvereine, aber auch Gesetze machen detaillierte Vorgaben, wie die Kleingärten gestaltet sein müssen – die wichtigsten Rechte und Pflichten im Schrebergarten.
In Zeiten des anhaltenden Bio-Booms und der verbreiteten Sehnsucht nach Natur entdecken auch Jüngere Schrebergartenanlagen wieder neu für sich. Und das nicht nur in Großstädten. Ein gutes Maß an Ordnungsliebe sollten die Mieter einer Kleingartenparzelle allerdings schon mitbringen, sonst droht später Ärger mit Nachbarn, dem vermietenden Verein und sogar deutschem Recht.
Fünf Millionen Deutsche nutzen einen Schrebergarten
Allein der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG), der Dachverband der Kleingärtner, vertritt nach eigenen Angaben 20 Landesverbände, in denen insgesamt 15.000 lokale Kleingärtnervereine organisiert sind. "Sie verwalten fast eine Million Kleingärten, die von rund fünf Millionen Gartenfreunden genutzt werden", informiert der BDG. Solche Zahlen machen deutlich, wie tief verwurzelt die Schrebergartenkultur bis heute in der deutschen Gesellschaft ist.
Größe eines Schrebergartens variiert je nach Bundesland
Ein Kleingarten sei zwischen 200 und 450 Quadratmeter groß, erklärt BDG-Präsident Norbert Franke. Das unterscheide sich je nach Bundesland. Für diese Flächen gibt es nicht wenige Vorschriften: das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), Anweisungen oder Verordnungen der Länder sowie die Gartenordnungen der Verbände und Vereine. Und selbstverständlich müssen alle Vorgaben penibel eingehalten werden.
Vorschriften zur Gartenlaube im Schrebergarten
Das fängt schon bei der Gartenlaube an. "Laut Bundeskleingartengesetz darf sie nicht mehr als 24 Quadratmeter Fläche haben, einschließlich überdachter Vorfläche", erklärt Egid Riedl, Vizepräsident des Verbands der Kleingärtner, Siedler und Grundstücksnutzer (VKSG). "Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein", schreibt Paragraph 3 des BKleingG für die Laube vor. In der Regel sei sie aus Holz, "aber es kann auch gemauert werden", so Riedl. Für einen Neubau müsse der Parzellenpächter einen Antrag über den Verein bei der zuständigen Behörde stellen.
Ob zusätzlich ein Gewächshaus aufgestellt werden dürfe, welche Größe und welches Material zugelassen sei, stehe in der Gartenordnung des jeweiligen Kleingartenvereins, ergänzt Angelika Feiner, Fachberaterin beim Landesverband Bayerischer Kleingärtner.
Obst und Gemüse müssen Kleingärtner im Schrebergarten anbauen
Fest steht laut Bundeskleingartengesetz, dass mindestens ein Drittel der Gartenfläche zum Anbau von Obst oder Gemüse genutzt werden muss. Einfach nur pflegeleichter grüner Rasen geht gar nicht. Dafür habe der Pächter weitgehend freie Wahl, welches Obst oder Gemüse er nun kultivieren will, erklärt Feiner. "Tomaten, Kürbis, gelbe Rüben – was man halt so will." Auch Kräuter und Obstbüsche seien willkommen.
Die Gärtner müssten lediglich aufpassen, dass sie ihren Nachbarn nicht zu nahe kommen. Die Felsenbirne, ein Strauch mit süßen Früchten, kann mehr als zwei Meter hoch werden. Deswegen sei es häufig vorgeschrieben, dass sie zwei Meter von der Gartengrenze entfernt angebaut werde.
Diese Pflanzen sind im Schrebergarten tabu
Waldbäume wie die Eiche sind im Kleingarten generell verboten. Für Walnussbäume gelte das Gleiche, sagt VKSG-Vize Riedl. "Sie werden zu groß, und das Laub ist nicht kompostierbar." Die Höhe von Hecken entlang der Grundstücke sei per Gesetz auf 1,25 Meter Höhe begrenzt, ergänzt Franke. "Ein Kleingarten ist ja eine private Nutzung öffentlichen Grüns", so seine Erklärung. Daher dürfe die Hecke nicht zu hoch sein, damit alle Bürger etwas von den Grünflächen hätten, nicht nur die Pächter.
Unproblematisch seien Obststräucher wie Himbeeren oder auch Heckenrosen, empfiehlt Angelika Feiner. Die Vorschriften dienten dem friedlichen Miteinander in der Kleingartenkolonie. "Sie existieren, damit der Nachbar auch Sonne und Luft abkriegt."
Gartendeko und Grillen im Schrebergarten
Kleine Springbrunnen oder Wasserbecken sind grundsätzlich erlaubt, berichtet BDG-Chef Franke, "Betonausführungen aber nicht." Auch dürfe der Pächter keine "Badelandschaft" aufbauen. Grillabende und kleine Gartenfeiern seien hingegen in der Regel kein Problem. "Man muss es aber so machen, dass es den Nachbarn nicht beeinflusst", sagt Franke. Er rate, dem Nachbarn Bescheid zu sagen oder – noch besser – ihn gleich mit einzuladen.
"Da wir eigentlich eine Gemeinschaft sind, sollte das die vorrangige Form sein", rät der Verbandschef. Auch sei es kein Problem, hin und wieder in der Laube zu übernachten. Der Gärtner dürfe nur nicht seine eigentliche Wohnung aufgeben und in die Laube des Kleingartens ziehen.
Ruhestörung im Schrebergarten
Zu einem friedlichen Miteinander innerhalb einer Kleingartenkolonie sollen auch die Regeln zur Mittags- und Nachtruhe beitragen. Üblicherweise dürfe mittags zwischen 13 und 15 Uhr nicht lautstark gewerkelt werden. Maschinen wie Rasenmäher oder Motor-Heckenschere dürfen während dieser Zeit nicht genutzt werden.
"Eine Ausnahme besteht, wenn ein neuer Mieter eine Laube von einer Firma aufbauen lässt." Die Handwerker könnten schließlich schlecht während der Arbeitszeit so lange Pause machen. Die Nachtruhe beginne in der Regel um 22 Uhr – hier müssten die Kleingärtner, auch bei Vereinsfesten, Rücksicht auf die Vorschriften der Gemeinde nehmen. In Ausnahmefällen gestatteten die Behörden Feiern bis Mitternacht. "Das Beste ist natürlich auch hier, die Nachbarn einzuladen. Das mindert den Frust der Anlieger gewaltig."
Kein Problem seien übrigens Gartenzwerge. "Da können Sie so viele hinstellen, wie Sie wollen", so Franke. "Sie müssen dann nur den Spott der Nachbarn ertragen."