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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Strenge Vorschriften Wer darf in Ihrem Schrebergarten gärtnern?
Streit im Kleingartenverein: Wer geht im Nachbarsgarten ein und aus? Und was ist eigentlich, wenn man die eigene Scholle von anderen Interessierten bewirtschaften lassen möchte?
Wer einen Kleingarten pachtet, muss ihn selbst bewirtschaften – sonst droht die Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 33 C 684/17), über das die Zeitschrift "Der Fachberater" des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde (Nr. 3/2019) berichtet.
Widerspricht die Nutzung durch Dritte dem Verständnis des Kleingärtnertums?
Im verhandelten Fall hatte der Pächter den Garten seit mehr als einem Jahr nicht selbst genutzt. Nach eigener Aussage war er dazu gesundheitlich nicht mehr in der Lage und wohnte nicht in der Nähe. Dritte gärtnerten deshalb auf seiner Parzelle, während er nur noch alle sechs Wochen im Garten war. Der Kleingartenverein kündigte daraufhin das Pachtverhältnis.
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Das Amtsgericht bestätigte dies. Der Verein dürfe sich aussuchen, wer die Gartenfläche nutze. Eine Nutzung durch Dritte widerspreche zudem dem Sinn eines Gemeinschaftsverhältnisses in der Kleingartenanlage, so die Begründung. Kleingärtner dürfen sich demnach helfen lassen. Sie müssen aber weiter an der Arbeit Interesse zeigen.
- Nachrichtenagentur dpa