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Unkraut am Straßenrand entfernen: Wer muss es entfernen? Einfach erklärt


Rechte und Pflichten
Unkraut am Straßenrand entfernen: Das sollten Sie wissen

Unkraut sprießt nicht nur im eigenen Garten, sondern auch auf Gehwegen und zwischen Pflastersteinen. Wer muss es entfernen? Das müssen Sie beachten.

24.12.2024 - 03:00 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Kerstin Helbig
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Das Unkraut am Straßenrand wächst scheinbar über Nacht. So entstehen schnell wahre Schandflecken. Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer eigentlich das Unkraut vor der Haustür entfernen muss? Wir klären auf und beantworten die Frage, ob Sie den Wildwuchs sich selbst überlassen dürfen oder sogar dazu verpflichtet sind, Unkraut am Straßenrand zu entfernen.

Mit einem Fugenkratzer können Sie Unkraut gezielt aus Zwischenräumen entfernen.Vergrößern des Bildes
Mit einem Fugenkratzer können Sie Unkraut gezielt aus Zwischenräumen entfernen. (Quelle: Maryana Serdynska/getty-images-bilder)

Unkraut am Straßenrand: Was zählt eigentlich dazu?

Unter Unkraut ist keine eigenständige Pflanzengattung zu verstehen und damit ist die Frage nicht wirklich einfach zu beantworten. Wachsen Blumen, Wildkräuter oder Gräser dort, wo sie nicht hingehören, ist der Begriff Unkraut durchaus angemessen.

Gärtner verwenden die Bezeichnung Unkraut nur ungern. Fachmännisch sprechen sie lieber von Beikräutern und meinen damit Gräser, Farne, Moose, Wildkräuter und verschiedene Blumensorten. Zum unschönen Pflanzenwuchs am Straßenrand gehören auch Flechten. Diese sind gemeinhin auch Unkraut, werden botanisch aber zu den Pilzen gezählt.

Unkraut am Straßenrand entfernen: Wer ist in der Pflicht?

Handelt es sich um unbebaute Flächen, hat die Kommune für allgemeine Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Ganz anders ist die Situation vor der eigenen Haustür. Hausbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, das dortige Gehwegstück von Unkraut zu befreien. Diese Pflicht ist gleichzusetzen mit Regelungen, die bei der Beräumung des Laubes im Herbst und dem Schneeschippen und Streuen im Winter gelten.

Sie sollten den Wildwuchs am Straßenrand daher nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar ignorieren. Wird der Reinigungspflicht des Gehsteiges nicht nachgekommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und es können Strafen auf Sie zukommen. Wie hoch das Bußgeld letztlich ausfällt, regeln die einzelnen Bundesländer individuell. Das Strafmaß ist nicht unerheblich und liegt zwischen 500 und 50.000 Euro.

Wie lässt sich Unkraut am Straßenrand entfernen?

Auch bei der Art und Weise der Unkrautbekämpfung gibt es Einschränkungen. Strikt untersagt ist der Gebrauch von Unkrautvernichtern und Herbiziden. Auch vermeintliche Hausmittel wie Salz oder Essig sind nicht erlaubt. Diese Mittel können in den Abwasserkanal gelangen und die Umwelt unnötig belasten.

Sie werden sich also an das Jäten oder Auskratzen gewöhnen müssen. Erlaubt sind die Anwendung von heißem Wasser, heißem Dampf oder trockener Hitze. Damit sind Hochdruckreiniger oder Abflammgeräte als Hilfsmittel gestattet.

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