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Dürfen Mieter ohne Erlaubnis Stromleitungen verlegen?


Auf und unter den Putz
Dürfen Mieter ohne Erlaubnis Stromleitungen verlegen?

Dürfen Mieter ohne die Genehmigung des Vermieters Renovierungen in ihrer eigenen Wohnung vornehmen? Ja. Es gibt aber Ausnahmen. Zum Beispiel bei Stromleitungen.

Aktualisiert am 27.08.2019|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn
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Leitungen unter dem Putz verlegen

In Altbauwohnungen entspricht die vorhandene Elektroinstallation nicht immer den individuellen Bedürfnissen des Mieters. Wer zusätzliche Steckdosen, Lichtschalter oder Lampenanschlüsse benötigt, sollte allerdings eine Genehmigung des Vermieters einholen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sollten die Kabel unter Putz verlegt werden, stellt dies einen Eingriff in die Bausubstanz dar. Hierfür wird immer die Zustimmung des Vermieters benötigt.

Stromanschluss an unverputzter Wand: Stromleitungen sollten stets von einem Fachmann verlegt werden.Vergrößern des Bildes
Stromanschluss an unverputzter Wand: Stromleitungen sollten stets von einem Fachmann verlegt werden. (Quelle: yunava1/getty-images-bilder)

Kabel auf dem Putz verlegen

Aber auch wenn die Kabel oberhalb des Putzes verlegt werden sollen, muss der Vermieter zuvor gefragt werden. Denn gerade in Altbauten können zusätzliche Steckdosen oder Anschlüsse zu einer Überlastung des hausinternen Stromverteilungsnetzes führen. Der Vermieter kann seine Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter für einen späteren Rückbau eine zusätzliche Kaution hinterlegt.


Ein Anspruch auf zusätzliche Steckdosen besteht nur in Ausnahmefällen, wenn die vorhandene Installation unter dem üblichen Standard für vergleichbare Wohnungen liegt.

Fachmann beauftragen

Wichtig zu beachten: Auch wenn die Erlaubnis des Vermieters vorliegt, müssen die Elektroarbeiten durch Fachfirmen vorgenommen werden. Unsachgemäße Eigeninstallationen stellen eine Gefahr für den Mieter und die übrigen Bewohner des Hauses dar. Sollte hierdurch jemand zu Schaden kommen oder ein Brand ausbrechen, haftet der Mieter.

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