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Grundflächenzahl bestimmt, was Sie auf Ihrem Grundstück dürfen – und was nicht


Grundflächenzahl
Diese Zahl bestimmt, was Sie auf Ihrem Grundstück dürfen – und was nicht

Von t-online, jb

25.06.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 194811216Vergrößern des BildesBauordnung: In der Bauordnung gibt es wichtige Parameter, die Grundstücksbesitzer kennen müssen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Wolfilser/imago)
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Nur eine kleine Zahl? Nein. Bei der Grundflächenzahl handelt es sich um einen essenziellen Faktor, der bei der Gestaltung Ihres Grundstücks wichtig ist.

Sie wollen eine Garage oder ein Gartenhaus auf Ihr Grundstück bauen? Ob das erlaubt ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer, den viele nicht kennen, ist die Grundflächenzahl (GRZ). Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Bebauung von Grundstücken und gibt an, wie viel Fläche bebaut werden darf. Das bedeutet auch: Ist Ihr Grundstück bereits zu stark bebaut, sind neue Bauvorhaben verboten.

Was ist die Grundflächenzahl und wozu dient sie?

Die Grundflächenzahl (GRZ) bezeichnet den Anteil eines Grundstücks, der bebaut werden darf. Sie ist in der Baunutzungsverordnung (§ 19, BauNVO) geregelt. Welcher Wert für das betroffene Grundstück gilt, ist meist im Bebauungsplan vermerkt.

Je höher der GRZ-Wert ist, desto mehr Fläche dürfen Grundstücksbesitzer nutzen, also bebauen. Zudem werden Grundstücke mit einem hohen GRZ-Wert besser und teurer bewertet als diejenigen mit einem geringen GRZ-Wert.

Grundstücksbesitzer sollten daher vor der Umsetzung ihrer Bauvorhaben die Grundflächenzahl kennen. Andernfalls kann es passieren, dass sie ihre Pläne nicht umsetzen können oder bereits fertiggestellte Bauten wieder entfernen müssen.

Bebaubare Fläche berechnen

Die Grundflächenzahl ist als Dezimalzahl angegeben. Für die Berechnung der bebaubaren Fläche muss zusätzlich noch die Grundstücksfläche hinzugezogen werden. Beides wird sodann miteinander multipliziert:

  • GRZ x Grundstücksfläche = bebaubare Fläche.

Beispiel: Ein GRZ von 0,2 bei einem 600 Quadratmeter großen Grundstück erlaubt eine Bebauung von 120 Quadratmetern.

Aber Achtung: Zusätzlich müssen Grundstücksbesitzer noch die regional geltenden Bauvorschriften beachten. Bevor Sie Ihre Pläne umsetzen, sollten Sie sich daher dringend mit dem für Sie zuständigen Bauamt abstimmen.

Feinheiten bei der Berechnung beachten

Bei der errechneten bebaubaren Fläche eines Grundstücks wird zusätzlich noch zwischen Hauptanlagen (GRZ I) und Nebenanlagen (GRZ II) unterschieden. Ein Haus, eine Terrasse und ein Balkon zählen als Hauptanlage. Eine Garage, ein Stellplatz und ein Gartenhaus als Nebenanlage. Beide müssen bei der Berechnung vollständig berücksichtigt werden. Wie hoch die einzelnen Werte sowohl für GRZ I und GRZ II sind, ist in den regional geltenden Bauvorschriften vermerkt.

Die Unterscheidung zwischen GRZ I und GRZ II ist wichtig, da es sich bei der Hauptanlage und der Nebenanlage um unterschiedlich stark versiegelte Flächen handelt. Es kann daher vorkommen, dass die für das betroffene Grundstück geltende Kappungsgrenze höher ist – beispielsweise, weil sich überwiegend Nebenanlagen auf dem Grundstück befinden.

Fazit

Bevor Grundstücksbesitzer ihre Bauvorhaben umsetzen, sollten sie mithilfe der Grundflächenzahl herausfinden, ob die weitere Bebauung ihres Grundstücks noch möglich ist oder nicht. Zusätzlich lohnt es sich, das regionale Bauamt über die Pläne zu informieren und gegebenenfalls die entsprechenden Genehmigungen zu beantragen.

Verwendete Quellen
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