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Vorgarten umgestalten: Stellplatz und Schottergarten sind verboten


Drei wichtige Faktoren beachten
Vorgarten umgestalten: Nicht alles ist erlaubt

Bevor die Schaufel im Vorgarten zum Einsatz kommt, lohnt der Blick ins Regelwerk. Bei Umgestaltungen sind diverse rechtliche Vorgaben zu beachten.

02.07.2024|Lesedauer: 3 Min.
Von t-online, jb
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Ein zusätzlicher Stellplatz direkt vor der Tür? Oder vielleicht doch der Vorbau fürs Haus? Bevor Sie Ihren Vorgarten umgestalten, sollten Sie drei wichtige Faktoren beachten. Andernfalls kann es sein, dass Ihre Pläne vorzeitig gestoppt oder alles nach Fertigstellung wieder rückgängig gemacht werden muss.

Modernes Haus mit Wallbox: Nicht immer sind Stellplätze auf dem eigenen Grundstück gestattet.Vergrößern des Bildes
Modernes Haus mit Wallbox: Nicht immer sind Stellplätze auf dem eigenen Grundstück gestattet. (Quelle: sl-f/getty-images-bilder)

Nicht nur die Bauordnung ist wichtig

Allgemein gibt es drei Punkte, die darüber entscheiden, ob Sie Ihren Vorgarten nach Ihren Wünschen gestalten dürfen oder nicht:

  • die Grundflächenzahl
    Sie darf durch das Vorhaben nicht überschritten werden.
  • der Bebauungsplan, teilweise stehen die Regelungen auch im Flächennutzungsplan, der bei der Landesbauordnung vorliegt oder in der Vorgartensatzung
  • die Vorgaben des Straßenbauamts
    Öffentliche Flächen dürfen durch Ihr Vorhaben nicht negativ beeinflusst werden.

Zusätzlich sollten Sie mit Ihrem Nachbarn über Ihre Pläne sprechen. Dadurch verhindern Sie, dass nach der Fertigstellung Unstimmigkeiten auftreten.

Schottergarten

In zahlreichen Bundesländern ist es verboten, den Vorgarten als Schottergarten zu gestalten. Zwar gelten Flächen, die mit Schotter bedeckt sind, als relativ pflegeleicht. Allerdings fehlt es an Pflanzen und allgemein Grünflächen. Beides ist sowohl für das Ökosystem als auch für die Klimaregulierung in den entsprechenden Regionen wichtig. Die Regelungen zur Vorgartengestaltung befinden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen.

Sie dürfen also nicht einfach die Grünfläche vor Ihrem Haus zu einem Schottergarten umgestalten.

Schon gewusst?

Eigentlich sind Schottergärten in keinem Bundesland gestattet. Denn in den Landesbauordnungen der 16 Bundesländer steht, dass nicht überbaute Flächen zu bepflanzen beziehungsweise zu begrünen sind und dass ihre Wasseraufnahmefähigkeit erhalten werden muss. Unter vielen Schotter- oder Kiesgärten wird jedoch ein Vlies angebracht – und dies ist demnach nicht erlaubt. Allerdings auch nicht explizit verboten, bemängelt der Naturschutzbund Deutschland e. V.

Vorgarten pflastern

Ebenso kritisch ist es, wenn Sie Ihren Vorgarten einfach pflastern wollen. Vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden muss vorher eine Baugenehmigung eingeholt werden. Und auch dann, wenn Ihre Immobilie nicht denkmalgeschützt ist, sollten Sie sich vor der Umgestaltung an die für Ihre Kommune oder Gemeinde zuständige Baubehörde werden. Darüber hinaus sollte sich die Pflasterung in einem "vertretbaren Rahmen" halten.

Tipp: Auch hier kann es hilfreich sein, sich an der Grundflächenzahl zu orientieren.

Vorgarten als Stellplatz

Zwar brauchen Sie in den meisten Bundesländern für die Errichtung eines Stellplatzes (oder einer anderen Nutzfläche) von 50 Quadratmetern in der Regel keine Baugenehmigung. Laut Verwaltungsgericht Freiburg sollten Sie bei Ihren Plänen aber die öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachten. Dazu zählen beispielsweise die geltenden Baufluchtpläne.

Baufluchten – oder auch Baugrenzen – haben eine wichtige Funktion. Zum einen definieren sie die räumlichen Beziehungen zwischen (privaten) Gebäuden und dem öffentlichen Raum – beispielsweise Straßen. Zum anderen tragen sie zur Optik der Umgebung bei, erklärt Andreas Ruof, EU-zertifizierter Sachverständiger. Auch darf durch die Schaffung des Stellplatzes auf Ihrem Grundstück kein öffentlicher Parkraum verloren gehen – beispielsweise, weil durch die nun benötigte Grundstückseinfahrt, Autos nicht mehr neben dem Bordstein parken dürfen oder können, da diese sonst die Zufahrt versperren würden (mehr dazu in diesem Artikel hier).

Strenger sind die Regelungen, wenn es sich um eine überdachte Nutzfläche handelt. Hier liegt die Grenze bei 30 Quadratmetern. Das sollten Sie vor allem bei der Errichtung eines Carports (mehr dazu hier) oder einer Garage (mehr dazu hier) beachten.

Tipp: Auch hier kann es hilfreich sein, sich zusätzlich an der Grundflächenzahl zu orientieren.

Baum fällen

Ebenfalls kann es verboten sein, Bäume, die im Vorgarten wachsen, einfach zu fällen. Und zwar nicht nur in der zum Schutz brütender Vögel festgelegten Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Viele Bundesländer verbieten das Fällen eines Baums auf dem Privatgrundstück, wenn dieser eine gewisse Höhe oder einen bestimmten Stammumfang erreicht hat. Welche Werte für Sie gelten, steht in der Baumschutzsatzung Ihres Bundeslandes oder Ihrer Gemeinde.

Verwendete Quellen
  • ruof-immobilienbewertung.de "Bauflucht"
  • gesetze-im-internet.de
  • mein-schoener-garten.de "Schottergarten"
  • wohnglueck.de "Grundflächenzahl"
  • hausjournal.net "Vorgarten umbauen"
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