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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Energetisch sanieren Ab August gibt es mehr Geld vom Staat
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht zum 1. August 2015 ihre Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen. Die maximalen Fördersummen werden massiv aufgestockt, Investitions- und Tilgungszuschüsse angehoben. Erstmals gewährt die KfW auch Tilgungszuschüsse auf Kredite für Einzelmaßnahmen wie der Installation einer neuen Heizung oder einer nachträglichen Wärmedämmung.
Durch die Anpassungen des KfW-Programmes "Energieeffizient Sanieren" sollen außerdem noch mehr Hausbesitzer Fördermittel beantragen können. Denn auch die Sanierung jüngerer Gebäude ist nun förderfähig. Ihr Bauantrag muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein. Bislang war der Stichtag der 1. Januar 1995.
Höchstbetrag für den KfW-Kredit wird massiv aufgestockt
Zudem wird mit den Neuerungen die Gesamt-Fördersumme deutlich angehoben. Bislang lag die Höchstgrenze für Sanierungskredite bei 75.000 Euro pro Wohneinheit. Ab August kann man bis zu 100.000 Euro KfW-Kredit beantragen. Wie viel man davon zurück zahlen muss, hängt davon ab, wie anspruchsvoll man sein Haus saniert.
Höhere Tilgungszuschüsse bei Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
Grundsätzlich gilt: Je höher der Effizienzstandard nach der Sanierung ist, desto höher fällt auch der Tilgungszuschuss für den KfW-Kredit aus, den man nicht zurückzahlen muss. Für alle KfW-Effizienzhaus-Standards wird der Zuschuss zum August um fünf Prozent angehoben.
Abhängig vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard erhalten Hausbesitzer dann folgende Tilgungszuschüsse:
– 12,5 % des Kreditbetrags (max. 12.500 Euro pro Wohneinheit) bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115
– 15 % (max. 15.000 Euro pro Wohneinheit) bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100
– 17,5 % (max. 17.500 Euro Pro Wohneinheit) bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85
– 22,5 % (max. 22.500 Euro pro Wohneinheit) bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70
– 27,5 % (max. 27.500 Euro pro Wohneinheit) bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55
Bis zu 30.000 Euro Investitionszuschuss pro Wohneinheit
Wer die Sanierungsmaßnahmen selbst finanziert und keinen KfW-Kredit dafür in Anspruch nimmt, erhält statt dessen einen Investitionszuschuss. Auch hier ist die Höhe des Zuschusses danach gestaffelt, welcher Effizienzhaus-Standard durch die Sanierung erreicht wird. Der Investitionszuschuss ist jeweils um 2,5 Prozentpunkte höher, als es der Tilgungszuschuss bei einem KfW-Kredit wäre.
An einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 beteiligt sich die KfW beispielsweise mit einem Zuschuss von 30 Prozent an den förderfähigen Investitionskosten. Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115 sind es 15 Prozent. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit können energetische Modernisierer also erhalten. Besitzer eines Zweifamilienhauses, das zum Energieeffizienzhaus 55 saniert wird, erhalten bis zu 60.000 Euro.
Erstmals Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen
Mit den neuen Förderungs-Konditionen gibt es ab August auch erstmals einen Tilgungszuschuss für Modernisierer, die ihr Haus nicht in einem Zuge komplett sanieren. Erstmals gewährt die KfW für Einzelmaßnahmen wie dem Austausch einer alten Heizung oder der nachträglichen Wärmedämmung einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Vorsicht bei der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Die Schritt-für-Schritt-Sanierung durch Einzelmaßnahmen ist beliebt. Schließlich fallen die Investitionskosten deutlich geringer aus als bei einer Komplettsanierung. Allerdings kommt es bei der Planung und Umsetzung immer wieder zu Fehlern. Sie können leicht den erwünschten Energieeinspareffekt zunichte machen oder sogar Schäden hervorrufen.
Erst vor kurzem veröffentlichten das Institut für Bauforschung und der Bauherren-Schutzbund eine gemeinsame Studie zu Mängeln und Schäden bei Einzelmodernisierungsmaßnahmen, laut der "die Anzahl von Mängeln bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden relativ hoch" ist. Die einzelnen Maßnahmen müssen gut aufeinander abgestimmt, fachmännisch geplant und korrekt ausgeführt werden.
Dabei helfen . Sie analysieren den Zustand des Gebäuden und fertigen darauf abgestimmt eine Fahrplan für die energetische Sanierung an. Der Energieberater unterstützt auch bei der Baubegleitung und der Kontrolle der ausgeführten Sanierungsarbeiten. Bei einigen Maßnahmen ist die professionelle Baubegleitung sogar Vorsetzung für eine Förderung.