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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kredit oder Zuschuss? So wird altersgerechter Umbau gefördert
Im Badezimmer fällt das Alter meist als erstes auf: Es fällt schwerer, in die Wanne zu steigen und wieder herauszukommen. Oder die Stufen am Hauseingang werden mit der Zeit zu einem Hindernis, das man mit vollen Einkaufstüten kaum noch meistern kann. Das Leben in dem Haus, in dem die Bewohner oft seit Jahrzehnten wohnen, wird nach und nach beschwerlicher.
Doch dagegen kann man etwas tun: "Mit einigen baulichen Veränderungen lässt sich das Haus oder die Wohnung so umbauen, dass man auch im hohen Alter und mit körperlichen Einschränkungen noch komfortabel darin wohnen kann", betont Andrea Blömer, Leiterin des Regionalbüros Iserlohn des Verbands Privater Bauherren (VPB).
Erst den Antrag stellen
Die KfW fördert mit Investitionszuschüssen (Altersgerechtes Umbauen 455-B) bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Alternativ kann eine Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen – Kredit (Produktnummer 159) beantragt werden, informiert die KfW.
Wichtig dabei: Keinesfalls mit den Umbauten anfangen oder auch nur Aufträge dafür an Handwerker erteilen, bevor der Förderantrag gestellt und die Zusage erteilt wurde. Sonst werden die Maßnahmen nicht anerkannt. Es gilt: Erst Fördermittel beantragen, dann bauen.
Auch Privatpersonen können Förderung beantragen
Zinsgünstige Kredite der KfW zum altersgerechten Umbauen kann grundsätzlich jeder Investor beantragen, zum Beispiel Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch Privatpersonen wie etwa Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter. Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen Einbruchschutz und Barriere-Reduzierung, so die KfW.
Einen Zuschuss zum altersgerechten Bauen (Programm 159) können Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen. Berechtigt sind auch Mieter. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss.
Eigentümer können alles selbst in die Hand nehmen
"Man benötigt bei diesen Programmen zum altersgerechten Umbauen nicht, wie bei anderen KfW-Programmen, einen Sachverständigen, der das Projekt beurteilt", so Andrea Blömer. Der Hauseigentümer oder Mieter kann das selbst in die Hand nehmen. "Allerdings muss er die Rahmenbedingungen der KfW einhalten, zum Beispiel die vorgeschriebene Mindestbreite für Türen, durch die man mit Rollator oder Rollstuhl gelangen muss, oder die Mindestgröße der Dusche."
Mieter brauchen für Umbauten die Zustimmung ihres Vermieters. "Er muss sie gewähren, wenn sie eine behindertengerechte Nutzung ermöglichen", betont Anja Franz vom Mieterverein München. Für normale Umbauten darf ein Vermieter die Genehmigung ablehnen, wenn damit ein Eingriff in die Bausubstanz verbunden ist. Geht es aber um Barrierefreiheit, muss der Vermieter zustimmen, auch wenn Bäder umgebaut oder Wände herausgenommen oder eingesetzt werden. Die Kosten muss der Mieter aber selbst übernehmen.
Vermieter kann Sicherheit verlangen
"Der Vermieter kann diese Zustimmung nur dann verweigern, wenn sein Interesse an dem unveränderten Zustand des Gebäudes oder Wohnung größer ist als das des Mieters an der Barrierefreiheit", sagt Franz. "Das ist dann reine Abwägungssache und muss im Zweifel von einem Richter entschieden werden."
Der Vermieter kann seine Zustimmung auch von der Hinterlegung einer Sicherheit abhängig machen, damit er sicher sein kann, dass genug Geld da ist, um später nach dem Auszug des Mieters den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu können.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn