Weitere Bundesländer könnten folgen Windkrafträder: Mindestabstand zu Häusern teilweise abgeschafft
Windräder könnten künftig näher an Wohnsiedlungen rücken: Das sieht eine Gesetzesänderung vor. In dieser Regionen kann es bald so weit sein.
Windräder sollen einen entscheidenden Teil zur Energiewende beitragen. Doch vor allem Anwohner fühlen sich durch die großen Türme mit den rotierenden Flügeln oftmals massiv gestört. Ein vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Wohnsiedlung und Windrad soll diese Störungen verhindern oder zumindest weitestgehend minimieren. In einem Bundesland wurde diese Vorschrift jedoch wieder abgeschafft.
1.000-Meter-Mindestabstand aufgehoben
Unter anderem in Nordrhein-Westfalen galt lange Zeit ein Mindestabstand zwischen Wohngebäuden und Windkraftanlagen. Und zwar: 1.000 Meter. Diese Vorgabe wurde jedoch nun gekippt. Den Gesetzentwurf zur Abschaffung der 1.000-Meter-Regel hatten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen eingebracht. FDP und AfD stimmten dagegen.
Die bisherige 1.000-Meter-Abstandsregel zwischen Windanlagen und Wohngebieten behindert nach Ansicht von Umweltverbänden den Ausbau der Windenergie. Bei der Erneuerung älterer Windanlagen wurde die Regel bereits gekippt.
Auch in anderen Bundesländern könnte die Regelung wegfallen
Das Umweltbundesamt sieht davon ab, die Mindestabstände zwischen Wohngebieten und Windkrafträdern zu pauschalisieren. Auch der Bundesverband WindEnergie (BWE) fordert, die pauschalen Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen, wie sie derzeit unter anderem noch in Bayern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen gelten, abzuschaffen. "Die maßgeblichen Mindestanforderungen an die Abstände zwischen WEA und Wohnbebauung sowie weiteren Schutzgütern ergeben sich bereits jetzt aus immissionsschutzrechtlichen und weiteren Anforderungen (zum Beispiel TA Lärm) und werden in den einzelnen Genehmigungsverfahren geprüft", erklärt der Verband.
Im Saarland und in Sachsen-Anhalt sind pauschale Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden ebenfalls nicht vorgeschrieben. In den meisten übrigen Bundesländern gilt indes eine Abstandsregelung von bis zu 1.000 Metern. Allerdings müssen in allen Bundesländern die Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Anlagen so weit von Häusern entfernt stehen müssen, dass die Anwohner durch die Geräusche nicht negativ beeinflusst werden.
- umweltbundesamt.de "Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land - Abschlussbericht"
- wind-energie.de "Positionierung"
- gesetze-im-internet.de "§ 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- faz.net "Landtag kippt Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten"