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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wichtig beim Kaminbau Schornstein: Höhe und Abstand zum Nachbarn – Das gilt!
Kamine kommen meist nicht ohne Schornstein aus. Dieser unterliegt aber genauen Vorschriften, etwa bei der Höhe und Abstand zum Nachbarn. Ein Überblick.
Bauten in Deutschland müssen eine Reihe von Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen erfüllen. Auch wenn Sie einen Schornstein für Ihren Ofen errichten, kommen Sie nicht um Vorschriften herum. Diese betreffen besonders die Höhe des Schornsteins und seinen Abstand zu den Nachbarn. In diesem Artikel klären wir, was Sie bei diesen Punkten beachten sollten.
Wie hoch muss der Schornstein sein?
Seit dem 1.1.2022 gelten neue gesetzliche Vorgaben, was die Höhe von Schornsteinen betrifft, die neu gebaut werden. Ziel der Änderung ist, dass die entstehenden Abgase nicht zwischen den Häusern in der Nachbarschaft hängenbleiben. Der Rauch soll sich möglichst weit in der Luft verteilen.
Diese neue Bestimmung ist in Paragraf 19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BlmSchV) zu finden. Dort ist festgelegt, dass die "Austrittsöffnung des Schornsteins" den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen muss. (Der First ist der höchste Punkt des Hauses.)
Die Regelung gilt für "Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe", welche neu gebaut werden. Dazu zählen unter anderem Kamine, die mit Scheitholz oder Pellets betrieben werden, aber auch Pellet-Zentralheizungen.
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Welchen Abstand zum Nachbarn muss der Schornstein haben?
Paragraf 19, 1. BlmSchV, enthält noch weitere Vorgaben, die "Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe" erfüllen müssen. So muss die Austrittsöffnung des Schornsteins nah oder direkt am First liegen. Bei der Höhe ist es zudem wichtig, die Nachbarhäuser und die Heizleistung des Kamins zu berücksichtigen:
- Für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung bis 50 Kilowatt gilt: Die Austrittsöffnung des Schornsteins muss die Türen und Fenster der Nachbarhäuser in einem Umkreis von 15 Metern um mindestens einen Meter überragen. (Gemessen wird dabei von den Oberkanten der Fenster beziehungsweise Türen.)
- Bei einer Heizleistung von 50 bis 100 Kilowatt ist bereits ein Überragen von wenigstens 2 Metern über die Nachbarfenster und -türen im Umkreis von 17 Metern und vorgeschrieben.
- Für eine Leistung von 100 bis 150 Kilowatt gelten 19 Meter Umkreis sowie ein Überragen um minimal 3 Meter.
Tipp: Falls Ihr Kamin eine noch höhere Heizleistung vorweist, sind die gesetzlichen Bestimmungen noch strenger. Außerdem spielt auch die Dachneigung eine Rolle. Weiteres dazu können Sie in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung nachlesen. Für mehr Informationen wenden Sie sich an Ihren Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde in Ihrer Gemeinde.
- gesetze-im-internet.de: "1. BlmSchV"
- Archivmaterial