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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kreischen, Grölen, Heulen Kinderlärm im Garten: Wie viel müssen Nachbarn dulden?
Mit dem Bobbycar über das Laminat oder mit Freunden Fangen spielen: Kinder sind oft laut – und das kann stören. Wie viel Kinderkrach müssen Sie ertragen?
Spielende Kinder können laut sein. Nicht immer beschränkt sich der Krach auf die Wohnung – im Sommer spielen die Kleinen gerne im Garten oder bei offenem Fenster, sodass der Lärm durch die Gegend hallt. Was können Nachbarn tun? Wie viel müssen sie sich gefallen lassen? Und wann ist Schluss mit Geschrei und Geplärr?
Kinderlärm in der Wohnung?
In Wohnungen gibt es kein Spielverbot für Kinder – auch nicht, wenn sie dabei laut sind. Nachbarn müssen "den natürlichen Spieltrieb von Kleinkindern hinnehmen", erklärt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin beim Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. "Weinende und schreiende Babys muss man hinnehmen als Mitmieter. Da ist es auch egal, wie hellhörig das Haus ist." Das Gleiche gilt für Kreischen und Lachen.
Bis zu welchem Alter dürfen Kinder laut sein?
Erst wenn die Kinder ein gewisses Alter erreicht haben – in etwa zehn bis 14 Jahre – und beispielsweise in der Wohnung Fußball spielen, könnten Nachbarn einschreiten, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Mieter sollen sich dafür an die Eltern wenden. Diese seien in der Pflicht, den Lärmpegel auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, ergänzt Norbert Schönleber, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Müssen Babys und Kinder die Ruhezeiten einhalten?
Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sollten Ruhezeiten eingehalten werden – auch von Kindern. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Babys. Ihnen kann nicht untersagt werden, nachts zu schreien und zu weinen. Allerdings sollten die Eltern darauf achten, dass die Kleinen möglichst schnell wieder zur Ruhe kommen.
Kommen Eltern dem nicht nach und das Baby schreit die ganze Nacht durch, sollten die Nachbarn einschreiten und den Kontakt zu den Eltern suchen.
Aber: Kinder und Jugendliche müssen sich an die Ruhezeiten halten. Nachbarn können sich bei einem Verstoß direkt an die Eltern wenden, wenn deren Nachwuchs nachts noch sehr laut war oder ist.
Müssen Nachbarn Kinderlärm im Garten ertragen?
Spielen Kinder im Garten, müssen Nachbarn diese Geräuschkulisse bis zu einem gewissen Maße dulden. Dieser Ansicht sind auch viele Gerichte. Dennoch gibt es auch hier Grenzen: Die Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr müssen eingehalten werden und die Belästigung durch den Lärm darf nicht unzumutbar sein (AZ VIII ZR 226/16).
Müssen Nachbarn Kinderlärm im Hinterhof dulden?
Chefjustiziarin Storm erklärt, dass Nachbarn auch Kinderlärm vom Hof eines Mietshauses dulden müssen: "Wenn der Hof zum Spielen einlädt, dürfen Kinder da auch spielen." Dient dieser Außenbereich auch als Parkplatz und ist er daher nicht zum Spielen geeignet, sollten Kinder hier nicht spielen.
Auch bei einem Gemeinschaftsgarten ist das Spielen nicht immer gestattet. Wird er in der Hausverordnung als Zier- oder Nutzfläche bezeichnet, darf die Fläche nicht zum Toben und Fußballspielen genutzt werden.
Aber: Ist ein Spielplatz auf der Gemeinschaftsfläche vorhanden, dürfen Kinder diesen zum Spielen benutzen – und auch laut sein. Hier sind nur die entsprechenden Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr einzuhalten. Eltern sollten aber auch darauf achten, dass auf ältere Mieter Rücksicht genommen wird und es während der Mittagspause etwas ruhiger auf dem Spielplatz zugeht.
Was sagt das Gesetz zu Kinderlärm?
Im gesetzlichen Sinne wird Kinderlärm nicht als Lärm gedeutet. Die Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind nicht dauerhaft – wie beispielsweise der Bass einer Diskothek. Darüber hinaus gibt es keine Dezibelgrenzen für Kinderlärm. Er unterliegt demnach nicht dem Emissionsschutzgesetz.
Mietminderung bei Kinderlärm?
Mieter sollten Eltern auf den Geräuschpegel, der von den Kindern ausgeht, aufmerksam machen – insofern er das Wohnen stark beeinflusst. Zeigen die Eltern keine Einsicht und ergibt sich keine Besserung, können sich Mieter an den Vermieter wenden. Für Störungen während der Nachtruhe können teilweise bis zu 30 Prozent Mietminderung veranschlagt werden, erklärt Schönleber. Der Fachanwalt warnt jedoch: Nicht jeder Vermieter ist derselben Ansicht wie die verärgerten Nachbarn. Auch einige Gerichte urteilten zugunsten der Eltern.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
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