Online-Rechner ermittelt Dezember-Entlastung bei Gas: Damit können Sie rechnen
Im Dezember wird der Abschlag für die Gasversorgung vom Staat bezahlt. Wie hoch fällt die Entlastung für Sie aus?
Die Abschlagszahlungen, die Gaskunden im Dezember entrichten müssen, werden in diesem Jahr vom Staat übernommen. Das bedeutet jedoch auch, dass der Versorger bei der Jahresabrechnung genau hinschauen wird, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Aus diesem Grund haben die Verbraucherschützer ein Tool entwickelt, mit dem Sie einfach nachrechnen können, wie hoch die Entlastung für Sie tatsächlich ausfällt.
Das sollten Gaskunden wissen
Haben Sie Ihrem Versorger eine Einzugsermächtigung erteilt, sollte Ihnen der Dezemberabschlag erlassen werden. Das bedeutet, dass der Anbieter den fälligen Betrag entweder gar nicht erst von Ihrem Konto abbucht oder dass er Ihnen denselben Betrag zurück überweist. Wichtig ist laut Verbraucherschützern darauf zu achten, ob die Abbuchung stattgefunden hat oder nicht. Denn einige Gasversorger könnten beispielsweise die Abbuchungen automatisiert und den Vorgang nicht rechtzeitig geändert haben.
Gaskunden, die Ihre Rechnung per Dauerauftrag begleichen, sollten die Dezemberzahlung aussetzen, rät die Verbraucherzentrale.
Dennoch sollten Kunden wissen, dass es sich bei der Übernahme der Abschlagszahlung lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt. "Denn die tatsächliche Entlastung soll nach einer bestimmten Rechenformel erfolgen. Nicht in jedem Fall wird das Ergebnis dieser Rechnung auch genau Ihrem monatlichen Abschlag fürs Gas entsprechen", erklären die Verbraucherschützer.
Hier können Sie Ihre Dezember-Entlastung berechnen
Um die Höhe Ihrer möglichen Dezember-Entlastung zu erfahren, können Sie den Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW verwenden. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre letzte Jahresabrechnung. Zudem sollten Sie wissen, wie hoch Ihr aktueller Bruttopreis pro Kilowattstunde Gas im Dezember 2022 ist.
Haben Sie alles zur Hand? Dann geht es hier zu dem Rechner.
- Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 7.12.2022