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Schlafwandeln: Darf man Betroffene wecken?


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Schlafstörungen
Schlafwandeln – darf man Betroffene wecken?


04.12.2024 - 14:12 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Frau setzt sich im Bett auf: Sich im Bett aufsetzen, sprechen oder umherlaufen: Schlafwandelnde sind sich ihrer Handlungen nicht bewusst.Vergrößern des Bildes
Sich im Bett aufsetzen, sprechen oder umherlaufen: Schlafwandelnde sind sich ihrer Handlungen nicht bewusst. (Quelle: Liudmila Chernetska/getty-images-bilder)

Schlafwandeln ist häufig harmlos, kann je nach Umgebung aber auch mit Risiken einhergehen. Doch ist es ratsam, Betroffene aufzuwecken?

Beim Schlafwandeln, auch Somnambulismus genannt, handelt es sich um eine Aufwachstörung. Also eine Form von Schlafstörung, bei der Betroffene teils komplexe Handlungen ausführen, während sie sich in einem Zustand zwischen Schlafen und Wachen befinden. Die Episoden dauern für gewöhnlich wenige Minuten (selten bis eine Stunde oder länger) und treten meist im ersten Drittel der Nacht auf, häufig etwa 30 bis 90 Minuten nach dem Einschlafen.

Typischerweise tritt Schlafwandeln vor allem bei Kindern zwischen vier und zwölf Jahren auf: Etwa 15 Prozent aller Kinder in dieser Altersgruppe sind betroffen, wobei Jungen und Mädchen gleich häufig schlafwandeln. Mit zunehmendem Alter lässt das Schlafwandeln bei Kindern meist nach. Bei Erwachsenen ist das Phänomen seltener und betrifft etwa vier Prozent der Männer und Frauen.

Wie macht sich Schlafwandeln bemerkbar?

Schlafwandelnde können verschiedene Verhaltensweisen zeigen, während derer sie meist offene Augen und einen starren Gesichtsausdruck haben. So können sie beispielsweise, ohne sich dessen bewusst zu sein,

  • aufrecht im Bett sitzen und umherschauen,
  • unverständlich vor sich hinmurmeln oder auch teils verständliche Sätze sprechen,
  • umherlaufen,
  • sich ankleiden, putzen, essen, Möbel verrücken oder sogar mit dem Auto fahren,
  • Türen oder Fenster öffnen.

Auf Ansprache oder Berührung reagieren Schlafwandelnde für gewöhnlich nur wenig. Nach dem Aufwachen beziehungsweise am nächsten Morgen erinnern sich die Betroffenen in der Regel nicht an die Episode.

Soll man Schlafwandelnde wecken?

Eine weitverbreitete Meinung besagt, dass man schlafwandelnde Menschen auf keinen Fall wecken sollte. Doch stimmt das? Jein. Richtig ist, dass Schlafwandelnde oft schwer zu wecken sind. Wird dennoch versucht, Betroffene aufzuwecken, erschrecken sich diese häufig, wissen nicht, wo sie sind und reagieren verwirrt, mitunter aggressiv. Möglicherweise erkennen sie ihr Gegenüber im ersten Moment nicht.

Besteht die Gefahr, dass Schlafwandelnde sich verletzen könnten, gilt es jedoch unbedingt einzugreifen – aber so behutsam wie möglich. Die Person dabei zu erschrecken oder gewaltsam festzuhalten, sollte am besten vermieden werden.

Anstatt Schlafwandelnde abrupt zu wecken, ist es vielmehr ratsam:

  • ruhig zu bleiben,
  • leise mit dem oder der Betroffenen zu reden und
  • ihn oder sie sanft und vorsichtig ins Bett zurückzuführen.

Vorsichtsmaßnahmen ergreifen

Um Verletzungen zu vermeiden, sollten Angehörige von Schlafwandelnden (oder Betroffene selbst) verschiedene Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und zum Beispiel:

  • Türen und Fenster sichern,
  • potenzielle Gefahrenquellen aus dem Schlafzimmer entfernen,
  • das Schlafzimmer gut abdunkeln,
  • für regelmäßige Schlafenszeiten und ausreichend Schlaf sorgen.

Positiv können sich auch Entspannungsübungen wie autogenes Training oder progressive Muskelentspannung auswirken, sofern diese regelmäßig angewandt werden.

Wann zum Arzt?

Gelegentliches Schlafwandeln ist in der Regel harmlos und bessert sich oft von selbst, vor allem bei Kindern. Kommt es jedoch häufig zu Episoden von Schlafwandeln (insbesondere wenn dabei Verletzungsgefahr besteht), hören diese auch im Erwachsenenalter nicht auf oder zeigen sich erst dann, ist eine ärztliche Rücksprache anzuraten. Der Arzt oder die Ärztin kann klären, ob das Schlafwandeln gegebenenfalls mit anderen Erkrankungen in Zusammenhang steht, und eine passende Behandlung finden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Online-Informationen der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin: www.dgsm.de (Abrufdatum: 4.12.2024)
  • "Parasomnien". Online-Informationen des Bundesverbands Schlafapnoe und Schlafstörungen Deutschland: bsd-selbsthilfe.de (Abrufdatum: 4.12.2024)
  • "Schlafwandeln". Online-Informationen von Deximed: deximed.de (Stand: 19.3.2023)
  • "Somnambulism". Online-Informationen von StatPearls: www.statpearls.com (Stand: 9.1.2023)
  • "Sleepwalking". Online-Informationen der National Health Services: www.nhs.uk (Stand: 5.10.2021)
  • "Schlafwandeln". Online-Informationen des öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs: www.gesundheit.gv.at (Stand: 4.9.2021)
  • "What to Do If You or Someone Else Is a Sleepwalker". Online-Informationen der Cleveland Clinic: health.clevelandclinic.org (Stand: 16.11.2020)
  • "Sleepwalking". Online-Informationen der American Academy of Sleep Medicine: sleepeducation.org (Stand: September 2020)
  • Stuck, B. A., et al.: "Praxis der Schlafmedizin". Springer, Berlin Heidelberg 2017
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