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Keuchhusten-Impfung: Für Kinder und Erwachsene wichtig


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Schutz vor Pertussis
Keuchhusten-Impfung – für Kinder und Erwachsene wichtig


Aktualisiert am 26.08.2022Lesedauer: 4 Min.
Frau mit BabyVergrößern des Bildes
Zum Schutz ungeimpfter Babys sollten deren Eltern und sonstige enge Kontaktpersonen schon vor der Geburt gegen Keuchhusten geimpft sein. (Quelle: nd3000/getty-images-bilder)

Keuchhusten zählt zu den häufigsten meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Deutschland. Schutz bietet die Impfung. Wer sollte sich wann impfen lassen?

Keuchhusten – fachsprachlich Pertussis genannt – kann in jedem Alter auftreten und sowohl harmlos als auch schwer verlaufen. Ein hohes Risiko für Komplikationen haben vor allem ungeimpfte Babys. Etwa eine von hundert Erkrankungen im ersten Lebenshalbjahr endet sogar tödlich.

Auslöser von Keuchhusten ist das hochansteckende Bakterium Bordetella pertussis. Es überträgt sich durch Tröpfcheninfektion – also etwa beim Husten, Niesen oder Sprechen. Wer keinen Immunschutz gegen Keuchhusten hat, steckt sich bei Kontakt zu einer infizierten Person mit praktisch 100-prozentiger Sicherheit an.

Das Problem dabei: Viele Infizierte wissen gar nicht, dass sie ansteckend sind. Gerade bei Jugendlichen und Erwachsenen bleibt Keuchhusten oft unerkannt. Das macht die Impfung umso wichtiger. Denn je mehr Menschen geimpft sind, desto geringer ist das Risiko, dass sich Infektionen weiter verbreiten.

Keuchhusten-Impfung: Der Impfstoff

Der zur Keuchhusten-Impfung verwendetet Impfstoff ist ein sogenannter Totimpfstoff. Anders als Lebendimpfstoffe enthalten Totimpfstoffe keine lebenden und vermehrungsfähigen Krankheitserreger mehr, sondern nur

  • abgetötete, nicht mehr vermehrungsfähige Erreger oder
  • ausgewählte Bestandteile der Erreger und/oder
  • unschädlich gemachte Giftstoffe (Toxine) der Erreger.

Der Keuchhusten-Impfstoff enthält ausgewählte Teile des Bakteriums Bordetella pertussis und dessen unschädlich gemachte Gifte. Nach der Impfung erkennt das Immunsystem die Bestandteile des Impfstoffs als fremd und bildet Antikörper dagegen: Ab nun ist der Körper vor Infektionen mit dem Bakterium geschützt.

Gut zu wissen

Während Lebendimpfstoffe für Schwangere aus Vorsichtsgründen unzulässig sind, ist die Keuchhusten-Impfung – ebenso wie andere Impfungen mit Totimpfstoffen – auch in der Schwangerschaft möglich.

In Deutschland gibt es keine Einzelimpfstoffe gegen Keuchhusten mehr. Die Impfung erfolgt daher immer mit einem Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig vor mehreren Krankheiten schützt. Verfügbar sind:

  • Dreifachimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten
  • Vierfachimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio (Kinderlähmung)
  • Fünffachimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio und Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Sechsfachimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B

Auch wer eigentlich schon gut vor einem oder mehreren Erregern in dem Kombinationsimpfstoff geschützt ist, kann sich damit problemlos gegen Keuchhusten impfen lassen. Kombinationsimpfungen haben sogar Vorteile: Sie sind mindestens so gut verträglich wie Impfungen mit Einzelimpfstoffen, kommen dabei aber mit weniger Piksen aus.

Keuchhusten-Impfung: Wie oft?

Für den bestmöglichen Schutz vor Keuchhusten reicht eine Impfung nicht aus. Wie oft die Impfung im Lauf des Lebens wiederholt werden sollte, hängt von den individuellen Umständen ab – etwa davon, ob enge Kontakte zu Neugeborenen bestehen oder ob das Ansteckungsrisiko beruflich erhöht ist.

Grundimmunisierung und Auffrischungen für alle

Allen Menschen – unabhängig von individuellen Risikofaktoren – empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Grundimmunisierung gegen Keuchhusten (mit drei bis vier Impfungen) sowie insgesamt drei Auffrischungsimpfungen (zwei im Kindesalter und eine im Erwachsenenalter):

  • Zur Grundimmunisierung bekommen Kinder idealerweise im Alter von 2, 4 und 11 Monaten jeweils eine Keuchhusten-Impfung (üblicherweise mit einem Sechsfachimpfstoff).
  • Frühgeborene erhalten zur Grundimmunisierung eine zusätzliche Impfung im Alter von 3 Monaten, also insgesamt vier Impfstoffdosen.
  • Die ersten beiden Auffrischungsimpfungen erfolgen idealerweise im Alter von 5 bis 6 Jahren (üblicherweise mit einem Vierfachimpfstoff) und im Alter von 9 bis 16 Jahren (üblicherweise mit einem Fünffachimpfstoff).
  • Die im Erwachsenenalter empfohlene dritte Auffrischungsimpfung erfolgt (mit einem Dreifach- oder Vierfachimpfstoff) 10 Jahre nach der letzten Impfung gegen Tetanus und Diphtherie.

Bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung sowie bei unklarem Impfstatus rät die STIKO dringend, die Immunisierung gegen Keuchhusten nachzuholen. Kinder bis zu 10 Jahren bekommen dazu drei Impfungen. Für alle anderen reicht hingegen eine Impfdosis, weil die meisten Menschen dann schon Kontakt mit Bordetella pertussis hatten und somit einen gewissen Immunschutz aufbauen konnten.

Weitere Impfungen für bestimmte Personen

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO zusätzlich eine einzelne Keuchhusten-Impfung als sogenannte Indikationsimpfung für alle Schwangeren – egal, wie lange deren letzte Impfung zurückliegt – sowie für Menschen, die engen Kontakt zu Neugeborenen haben und deren letzte Impfung mindestens 10 Jahre zurückliegt:

  • Der beste Zeitpunkt für die Indikationsimpfung in der Schwangerschaft ist die 28. bis 32. Schwangerschaftswoche. Bei erhöhtem Risiko für eine Frühgeburt sollte die Keuchhusten-Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden.
  • Frauen, die während der Schwangerschaft keine Keuchhusten-Impfung bekommen haben, sollten sich möglichst in den ersten Tagen nach der Geburt ihres Kindes impfen lassen.
  • Enge Kontaktpersonen von Babys (wie Eltern, Geschwister, Freunde, Tagesmütter, Babysitter oder Großeltern) lassen sich am besten spätestens vier Wochen vor dem Geburtstermin impfen. Wer diesen Zeitpunkt verpasst, sollte die Impfung aber unbedingt nachholen.

Diese Indikationsimpfungen dienen vor allem dem Schutz der Kinder, die noch nicht geimpft werden können. So verleiht etwa die Keuchhusten-Impfung der Mutter einige Wochen vor der Geburt dem Kind vorübergehend gewisse Abwehrkräfte, da sich die mütterlichen Antikörper gegen das Bakterium Bordetella pertussis über die Plazenta aufs Kind übertragen: Fachleute bezeichnen dies als Nestschutz.

Hingegen sollen berufsbedingte Impfungen gegen Keuchhusten die Geimpften selbst und deren Kontaktpersonen gleichermaßen schützen. Diese zusätzlichen Impfungen empfiehlt die STIKO allen Menschen, die im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, im Abstand von mindestens zehn Jahren.

Keuchhusten-Impfung: Warum die Auffrischung?

Manche Impfungen – vor allem solche mit Lebendimpfstoffen – erfordern keine Auffrischungen: Wer beispielsweise die Grundimmunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) bekommen hat, ist in der Regel lebenslang gut davor geschützt. Anders bei der Keuchhusten-Impfung: Ohne Auffrischung geht der durch den Totimpfstoff erlangte Immunschutz mit der Zeit verloren.

Wer eine Infektion mit dem Bakterium Bordetella pertussis durchgemacht hat, ist anschließend ebenfalls nur vorübergehend – für etwa 10 bis 20 Jahre – einigermaßen immun gegen Keuchhusten. Eine Auffrischung ist daher auch nach einer Erkrankung sinnvoll: Sie verstärkt die mit der Zeit abnehmende Immunreaktion wieder, weshalb sie auch Booster-Impfung genannt wird (englisch: to boost = verstärken, erhöhen).

Weder die Impfung noch die Infektion schützt also dauerhaft vor Keuchhusten. Wer keine Auffrischung erhält, kann in jedem Alter mehrmals daran erkranken. Doch selbst mit regelmäßigen Auffrischungen gilt es als unwahrscheinlich, dass sich die Erkrankung vollständig ausrotten lässt.

Stattdessen zielen die Empfehlungen zur Keuchhusten-Impfung darauf ab, den Impfschutz möglichst früh aufzubauen und mithilfe der Auffrischung aufrechtzuerhalten: Das soll hauptsächlich die besonders gefährdeten Babys und Kleinkinder schützen und die Verbreitung von Bordetella pertussis unter Kontrolle halten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.impfen-info.de (Abrufdatum: 10.8.2022)
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