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Suchterkrankung: Wer Anspruch auf eine Reha hat und wer besonders betroffen ist


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Zahl der Reha-Anträge sinkt
Warum vor allem Männer von Sucht betroffen sind


Aktualisiert am 09.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Abhängigkeitserkrankung (Symbolbild): Jeder Suchtkranke hat in Deutschland einen Anspruch auf Suchttherapie.Vergrößern des Bildes
Abhängigkeitserkrankung (Symbolbild): Jeder Suchtkranke hat in Deutschland einen Anspruch auf Suchttherapie. (Quelle: Marjan_Apostolovic/getty-images-bilder)
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Alkohol, Medikamente, Drogen: Eine Abhängigkeitserkrankung kann jeden Menschen treffen. Führt der normale Konsum in eine Suchtspirale, ist Hilfe gefragt. Doch diese wird nicht immer angenommen.

Eine Sucht ist keine Endstation, sie kann in den meisten Fällen erfolgreich behandelt werden. Oftmals folgt nach dem körperlichen Entzug in der Klinik eine Rehabilitation. Doch eine exklusive Auswertung zeigt: Die Zahl der Anträge auf Reha-Leistungen der Rentenversicherung wegen einer Abhängigkeitserkrankung ist in den letzten zehn Jahren deutlich zurückgegangen.

Suchterkrankungen: 68.000 Reha-Anträge im Jahr 2021

Wurden 2011 noch rund 107.000 Anträge gestellt, waren es 2021 nur noch etwa 68.000. 2020 lag die Zahl noch bei rund 71.000. Das geht aus einer Auswertung der Deutschen Rentenversicherung Bund hervor, die t-online exklusiv vorliegt.

Die Quote der von der Rentenversicherung bewilligten Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung lag durchgehend bei rund 70 Prozent. 2021 wurden insgesamt knapp 46.000 Rehabilitationen bewilligt. 61 Prozent der Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung werden aufgrund einer Alkoholabhängigkeit bewilligt, gefolgt von Behandlungen wegen Drogenabhängigkeit (38 Prozent) und wegen Medikamenten (1 Prozent).

Die Zahlen dürften auch Thema auf dem Reha-Kolloquium der Rentenversicherung werden, das aktuell in Münster stattfindet.

Alkohol, Drogen, Medikamente: Wer besonders betroffen ist

Männer beantragen und erhalten (abgeschlossene Leistungen 2020) den Zahlen zufolge deutlich häufiger eine Reha wegen einer Suchterkrankung als Frauen. Das Verhältnis liegt hier bei rund 75 Prozent Männern zu 25 Prozent Frauen.

Bei Männern wird die Rehabilitation zu 62 Prozent aufgrund einer Alkoholabhängigkeit, zu 37 Prozent wegen des Konsums von Drogen und zu knapp einem Prozent infolge einer Abhängigkeit von Medikamenten durchgeführt. Bei Frauen erfolgt die Leistung zu 74 Prozent wegen Alkohol, 24 Prozent wegen Drogen und zu zwei Prozent wegen Medikamenten.

Die meisten Rehabilitationen werden von Patienten aus der Altersgruppe der 30- bis 60-Jährigen in Anspruch genommen. Das Durchschnittsalter lag zuletzt bei 43 Jahren. Bei den unter 30-Jährigen und über 60-Jährigen ist die Inanspruchnahme derartiger Leistungen deutlich geringer.

Warum eine Reha die beste Entscheidung sein kann

Die Rehabilitation einer Abhängigkeitserkrankung kann sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden. Sie dauert durchschnittlich drei Monate. In der Regel geht ihr ein Entzug im Krankenhaus voraus.

Die Behandlung zeigt in den meisten Fällen nachhaltige Erfolge und hilft den Menschen auch auf längere Sicht. "Über 90 Prozent der Erkrankten sind zwei Jahre nach Abschluss der Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung wieder im Berufsleben", so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Um den Behandlungserfolg zu erhöhen und einen möglichen Rückfall nach der Behandlung im Krankenhaus zu vermeiden, wurde das sogenannte Nahtlosverfahren eingeführt. Danach erfolgt die Verlegung der Patienten direkt im Anschluss an den Entzug unter Begleitung eines Mitarbeiters der Rehabilitationseinrichtung oder der Suchtberatungsstelle.

"Durch den unmittelbaren Anschluss der Reha an den Entzug im Krankenhaus erreichen wir eine verbesserte Versorgung unserer Versicherten", so Gross. Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung könnten seither schneller ins Arbeitsleben integriert und Ausfallzeiten reduziert werden. "Dies senkt die Kosten nicht nur für die Rentenversicherung, sondern für die Gesellschaft insgesamt", sagte Gross.

Wer Anspruch auf eine Rehabilitation hat

Anspruch auf eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung haben nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Versicherte, die in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit nachgegangen sind.

Neben dem Antrag sind außerdem ein Befundbericht des behandelnden Arztes und ein Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Die Behandlung in der Reha-Klinik berücksichtigt sowohl die körperlichen als auch die seelischen Aspekte der Abhängigkeitserkrankung. Häufige Begleiterkrankungen sind Depressionen und Angststörungen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Auswertung der Deutschen Rentenversicherung
  • DRV-Statistiken und -Zeitreihen
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