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Booster-Impfung: Wer gilt wann als geboostert?


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Unklarer Status
Wann gilt jemand wirklich als geboostert?


Aktualisiert am 26.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Drei Corona-Impfungen: Mittlerweile gilt der Schutz erst dann als ausreichend, wenn auch eine dritte Impfung erfolgt ist.Vergrößern des Bildes
Drei Corona-Impfungen: Mittlerweile gilt der Schutz erst dann als ausreichend, wenn auch eine dritte Impfung erfolgt ist. (Quelle: Lobeca/imago-images-bilder)
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Nach der vollständigen Corona-Impfung folgt mittlerweile der dritte Piks gegen das Virus. Die sogenannte Booster-Impfung soll vor allem vor ansteckenderen Varianten noch besser schützen. Allerdings gibt es Unklarheiten über die Formalien.

Im Frühjahr galten zwei Corona-Impfungen noch als ausreichend für einen Schutz vor Covid-19. Mittlerweile haben neue Varianten dafür gesorgt, dass mindestens eine dritte Impfung, die sogenannte Booster-Impfung, notwendig ist. Nun gibt es für Geboosterte bereits einige Vorteile, sie sind beispielsweise häufig von einer Testpflicht ausgenommen. Doch es herrschen Unklarheiten, wer wann als geboostert gilt – vor allem bei Genesenen und Personen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wer gilt grundsätzlich als geboostert?

Grundsätzlich ist die Auffrischungsimpfung eine zusätzliche Impfdosis eines zugelassenen mRNA-Corona-Impfstoffs. Mit diesem Booster soll der Impfschutz erhöht werden, was vor allem für Menschen wichtig ist, die ein geschwächtes Immunsystem haben, sodass eine erste vollständige Impfung keine ausreichende Immunantwort bietet. Mittlerweile wird die Booster-Impfung aber für jeden empfohlen, da neue Varianten wie Omikron die bisherigen Impfungen teilweise umgehen können.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen zudem, dass die Booster-Impfung sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung reduziert. Der Schutz der Booster-Impfung setzt demnach etwa sieben bis zwölf Tage nach der Impfung ein.

Rein rechtlich gilt der Schutz der bisherigen Impfungen beispielsweise in der Corona-Warn-App auch nach der Booster-Impfung ohne Pause weiter. Allerdings wird die Booster-Impfung dort ebenfalls gespeichert und kann überprüft werden.

Welche Regelungen gibt es für Genesene?

Wer am Coronavirus erkrankt war und anschließend zum besseren Schutz noch eine Corona-Impfung erhalten hat, hat bereits nach einer einmaligen Booster-Impfung einen sehr guten Schutz. Den Nachweis über die vollständige Impfung stellt dann der jeweilige Impfarzt aus, das Zertifikat kann in der Corona-Warn-App angezeigt werden.

Auch für diese Personengruppe gibt es zudem die Booster-Impfungen: Wer sich nach einer ersten Covid-Impfung, unabhängig von der Anzahl der Impfdosen, infiziert hat, soll in der Regel drei Monate nach der Infektion diesen Booster erhalten. Wer ungeimpft infiziert ist und dann eine erste Impfstoffdosis erhalten hat, soll ebenfalls drei Monate nach der ersten Impfung einen Booster erhalten.

Es gibt allerdings unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, wer nach einer Covid-Infektion als geboostert gilt und wer "nur" vollständig geimpft ist. So erklärte das bayrische Gesundheitsministerium gegenüber dem Bayrischen Rundfunk, wer in Bayern doppelt geimpft ist und eine Infektion überstanden hat, gelte nicht automatisch als geboostert. Das sei erst dann der Fall, wenn eine zusätzliche Impfung erfolgt sei.

Was gilt für Johnson & Johnson-Geimpfte?

Wer die Grundimmunisierung mit dem Impfstoff "Janssen" von Johnson & Johnson erhalten hat, hat für diesen ersten Impfstatus nur eine Impfdosis erhalten. Da sich mittlerweile gezeigt hat, dass dieser Schutz nicht ausreicht, empfiehlt die Ständige Impfkommission diesen Geimpften eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna oder Biontech/Pfizer) bereits vier Wochen nach der ersten Spritze, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen. Die Auffrischungs- oder auch Booster-Impfung für diese Geimpften kann dann drei Monate später erfolgen.

Allerdings sind sich die Bundesländer einem BR-Bericht zufolge auch hier nicht einig darüber, wie eine Corona-Impfung mit J&J einzustufen ist und welche Impfung beispielsweise zum Besuch im Restaurant ohne Test berechtigt, die zweite oder erst die dritte. Wer demnach beispielsweise in Hamburg, Berlin oder Rheinland-Pfalz zusätzlich zur Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine zweite Spritze mit einem mRNA-Impfstoff, also Biontech oder Moderna, erhalten hat, gilt als geboostert.

In Bayern oder Hessen hingegen sieht es anders aus: Dort sind zwei Auffrischungsimpfungen mit anderen Vakzinen notwendig, um als geboostert zu gelten und beispielsweise bei 2G-plus-Veranstaltungen keinen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Gesundheitsministerium: "Auffrischungsimpfung"
  • Bundesregierung: "Alle wichtigen Informationen zur Auffrischungsimpfung"
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Auffrischimpfung"
  • Robert Koch-Institut
  • BR: "Corona-Impfung: Wer gilt wann als geboostert?", 9. Januar 2022.
  • merkur.de: "Johnson-Geimpfte im Booster-Chaos! Regelungen erneut über Nacht geändert - das gilt in NRW, Bayern und Co.", 26. Januar 2022.
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