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Was zahlt die Krankenkasse bei Rückenschmerzen?


Rückenschmerzen
Was zahlt die Krankenkasse bei Rückenschmerzen?

jk (CF)

09.12.2013Lesedauer: 2 Min.
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Patienten, die unter Rückenschmerzen leiden, können aus vielen Behandlungsmethoden wählen. Nicht jede Therapie wird jedoch von der Krankenkasse bezahlt. Wer nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte, sollte sich also im Vorfeld bei seiner Versicherung informieren.

Viele Menschen leiden unter Rückenschmerzen

Rückenschmerzen sind ein weit verbreitetes Leiden, für das es eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten gibt. Sie reichen von der Akupunktur bis hin zur Operation. Welche Methode jeweils den größten Erfolg verspricht, das sollte der behandelnde Arzt in Absprache mit seinem Patienten klären. Fast alles, was medizinisch geboten scheint, wird von der Krankenkasse bezahlt.

Das gilt sowohl für die gesetzlichen Kassen als auch für private Krankenversicherungen. Da die Bedingungen der Versicherer insbesondere bei den Privaten sehr verschieden sind, sollten Sie das Kleingedruckte studieren, ehe Sie es mit einer eher exotischen Behandlungsmethode versuchen.

Das zahlt die gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet ihren Versicherten Kosten für operative Eingriffe und für Medikamente, die der Arzt gegen Rückenschmerzen verordnet. Für frei verkäufliche und nicht verschriebene Präparate aus der Apotheke wie zum Beispiel pflanzliche Mittel oder Wärmepflaster gibt es von der Kasse in der Regel kein Geld.

Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören außerdem Akupunkturbehandlungen. Diese müssen jedoch den Bereich der Lendenwirbelsäule betreffen. Über die reinen Behandlungskosten hinaus übernehmen die gesetzlichen Kassen auch Kosten im Zusammenhang mit der Vorbeugung, damit Rückenschmerzen gar nicht erst auftreten. So gibt es zum Beispiel Zuschüsse für den Besuch in der Rückenschule.

Dafür gibt es Geld von den Privaten

Private Krankenversicherungen zahlen ebenfalls sowohl für die medikamentöse Behandlung von Rückenschmerzen als auch für Operationen. Hier erstreckt sich die Erstattung auch auf frei verkäufliche Medikamente aus der Apotheke. Je nach gewähltem Tarif kann der Patient zudem alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen. Dies sollte jedoch im Einzelfall jeweils mit der Versicherung abgeklärt werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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