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Ärger im Pflegeheim – Wen Sie ansprechen können


Experten raten
Ärger im Pflegeheim: Wen Sie wann ansprechen können

Von t-online
Aktualisiert am 14.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Seniorenpflege: Wird mehr Pflege nötig, als Angehörige zu Hause schaffen, kann ein Umzug ins Heim sinnvoll sein.Vergrößern des Bildes
Wird mehr Pflege nötig, als Angehörige zu Hause schaffen, kann ein Umzug ins Heim sinnvoll sein. (Quelle: Markus Scholz/dpa-tmn-bilder)

Ob Personalmangel oder unerfüllte Erwartungen: Es gibt mehrere Gründe, weshalb es im Pflegeheim zu Problemen zwischen Personal und Bewohnern kommt.

Im Pflegeheim kommt es zwischen Pflegekräften und Pflegebedürftigen immer mal wieder zu Konflikten. Aus Angst vor negativen Folgen schweigen Heimbewohner aber oft lieber. Dabei sollte man Probleme oder Mängel zunächst mit der Pflegekraft oder Pflegedienstleitung vor Ort besprechen. Dazu rät die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 9/2019). Die Heimleitung sollte erst einbezogen werden, wenn sich keine Einigung mit den Pflegekräften ergibt.

Darüber hinaus können Betroffene auch das Gespräch mit ihrem Heimbeirat oder Heimfürsprecher suchen. Sie vertreten die Interessen der Bewohner gegenüber der Heimleitung. Neben Pflegebedürftigen können auch Angehörige oder andere externe Personen in den Beirat gewählt werden. Laut Experten haben Außenstehende oft mehr Mut, sich kritisch zu äußern. Gibt es keinen Beirat, übernimmt ein von der Aufsichtsbehörde ernannter Heimfürsprecher dessen Aufgaben.

Probleme mit dem Pflegeheim: Kündigung als letzte Maßnahme

Bei Mängeln haben Heimbewohner das Recht auf eine Minderung ihrer Entgelte. Dafür sollten sie aber die Probleme gut dokumentieren und dem Pflegeheim am besten schriftlich darlegen. Darin sollte man den Heimbetreiber dazu auffordern, Mängel zu beheben, und gleichzeitig ankündigen, andernfalls den eigenen Anteil am Heimentgelt zu reduzieren.

Wenn sich keine Verbesserungen zeigen, sollte man eine Beschwerde bei der Pflegekasse oder der zuständigen Heimaufsicht erwägen. Scheitern am Ende alle Bemühungen, können Pflegebedürftige bis zum dritten Werktag jeden Monats zum Ende desselben Monats ordentlich kündigen. Bei wichtigen Gründen wie Vertrauensbrüchen durch das Personal oder mangelhafter Pflege entfällt diese Kündigungsfrist.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Rcherchen
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