Forderung nach Strafgebühr Verpasste Arzttermine: Das sind Ihre Rechte und Pflichten
Immer wieder werden Forderungen von Ärzten nach Strafgebühren für verpasste Termine laut. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Gerade bei Fachärzten ist es nicht immer einfach, einen Termin zu bekommen. Daher ist es sowohl für die Praxen als auch für die Patienten besonders ärgerlich, wenn zum vereinbarten Termin niemand erscheint.
Weil eine Arztpraxis den Termin nicht neu vergeben kann, wenn Patienten unentschuldigt nicht erscheinen, entsteht ihr mitunter ein wirtschaftlicher Schaden. Angesichts dessen spricht sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneut für Strafzahlungen bei verpassten Arztterminen aus. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Ihre Pflichten und Rechte als Patient sind, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Strafgebühr vermeiden: Termine rechtzeitig absagen
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie als Patient oder Patientin im Behandlungsvertrag (gemäß §§ 630b i.V.m. 627 BGB) ein jederzeitiges Kündigungsrecht besitzen. Allerdings können Gerichte je nach Sachlage beurteilen, ob Patienten anschließend für versäumte Arzttermine zahlen müssen.
Die Verbraucherzentrale rät daher, Arzttermine, die man nicht wahrnehmen kann, immer rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben, um Strafzahlungen, sogenannte Ausfallhonorare, für verpasste Termine zu vermeiden. Denn wird ein vereinbarter Arzttermin einvernehmlich verschoben, liegen die Voraussetzungen für eine Strafgebühr nach Ansicht der Gerichte nicht vor (unter anderem Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17. April 2007 – Az. 1 U 154/06).
Auch aus Gründen der Fairness ist es ratsam, Arzttermine immer rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben. Dies ermöglicht es den Arztpraxen, die Termine neu zu vergeben, sodass andere Patienten einen Termin erhalten.
Empfehlung
Schicken Sie bei festen Terminen Ihre Absage schriftlich oder per E-Mail, damit Sie dies notfalls belegen können.
Wann dürfen Arztpraxen Strafgebühren verlangen?
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale kommt eine Strafgebühr nur dann in Betracht, wenn durch den versäumten Termin ein Verdienstausfall entstanden ist. Kritisch sind versäumte Termine daher vor allem dann, wenn es sich um ambulante Operationen oder Untersuchungen handelt, für die Geräte und Personal vorbereitet werden und in dieser Zeit kein anderer Patient behandelt werden kann.
Das sei hauptsächlich in sogenannten Bestellpraxen der Fall, die nur feste Zeiten vergeben und keine offene Sprechstunde anbieten. Darauf weist das Portal "Arzt & Wirtschaft" hin. Allerdings muss der Arzt auch hier einen entstandenen wirtschaftlichen Schaden nachweisen und zunächst versuchen, die Zeit mit anderen Arbeiten zu überbrücken.
Achten Sie auf Patienten-Formulare und Praxis-AGB
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Arztpraxen versuchen, die Pflicht zur Zahlung von Ausfallhonoraren in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verankern. Allerdings werde auch dies von der Rechtsprechung kritisch gesehen und meist für unwirksam erachtet. Jedenfalls, wenn der Patient nicht selbst schuld daran sei, dass er den Termin kurzfristig doch nicht wahrnehmen könne.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- verbraucherzentrale.de: "Gebühr für verpassten Arzttermin?". (Stand: Februar 2024)
- arzt-wirtschaft.de: "Termin versäumt! Muss der Patient Schadensersatz zahlen?". (Stand: Juli 2023)
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa