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Garantie oder Gewährleistung: Was ist der Unterschied?


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Garantie und Gewährleistung
Weihnachtsgeschenk schon kaputt? Das können Sie tun


Aktualisiert am 31.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau hält eine Kamera: Ist ein Produkt defekt, springen unter Umständen Garantie oder Gewährleistung ein.Vergrößern des Bildes
Eine Frau hält eine Kamera: Ist ein Produkt defekt, springen unter Umständen Garantie oder Gewährleistung ein. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Wenn ein Produkt nicht hält, was es verspricht, ist das ärgerlich. Vor allem, wenn es gerade neu gekauft wurde. Doch damit müssen Sie sich nicht abfinden.

Die Freude über das neue Smartphone, die Kopfhörer oder die Küchenmaschine war groß, doch schon kurze Zeit später funktioniert das Gerät nicht mehr? In der Regel ist das kein Grund zur Sorge. Denn mit dem Kauf haben Sie auch bestimmte Rechte erworben. Wir erklären, wann Ihnen die Gewährleistung weiterhilft und wann die Garantie.

Garantie oder Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Der wesentliche Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht darin, dass die Gewährleistung aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung. Einheitliche gesetzliche Vorgaben gibt es bei ihr nicht.

"Verkäuferinnen und Verkäufer sind verpflichtet, Käuferinnen und Käufern die gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Tun sie dies nicht, haben Käuferinnen und Käufer einen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber der Verkäuferseite", erklärt das Bundesjustizministerium auf seiner Webseite.

Der Verkäufer muss das mangelhafte Produkt dann entweder reparieren oder für Ersatz sorgen. Das nennt sich Nacherfüllung. Die Entscheidung liegt beim Käufer. "Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten", heißt es bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mehr dazu, wie Sie Ihr Recht auf Gewährleistung wahrnehmen, lesen Sie hier.

Wichtig

Handelt es sich um ein Geschenk, benötigen Sie den Kassenbon vom Käufer, um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können.

Garantie schränkt Gewährleistung nicht ein

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung garantieren Hersteller oft eine bestimmte Beschaffenheit und Haltbarkeit ihres Produkts. Eine Herstellergarantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht ein. Häufig lassen sich freiwillige Garantieleistungen gegen eine Gebühr verlängern.

Aber egal, ob die Garantie gratis oder kostenpflichtig ist: Über den Inhalt der Garantiebestimmungen entscheidet allein der Garantiegeber, also in der Regel der Hersteller. Er darf seine Leistungen beispielsweise an bestimmte Vorgaben knüpfen oder einzelne Bauteile von der Garantie ausschließen.

Garantie muss verständlich verfasst sein

"So dürfen Sie etwa die Couchgarnitur nur mit einem bestimmten Pflegemittel behandeln oder Verschleißteile sind gänzlich ausgenommen. Lesen Sie sich die Bedingungen daher genau durch", raten die Experten der Verbraucherzentrale. Ganz ohne gesetzliche Kontrolle ist die Garantie aber nicht: Sie muss zumindest verständlich verfasst sein.

Gut zu wissen: Ob Sie von der Gewährleistung oder der Garantie Gebrauch machen, entscheiden Sie selbst. Bei der Gewährleistung ist Ihr Ansprechpartner der Verkäufer. Das gilt sowohl online als auch im stationären Handel.

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