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Geht ein gerade gekauftes Produkt kaputt, ist das zwar ärgerlich, aber oft kein finanzieller Verlust. Denn Händler sind zur Gewährleistung verpflichtet.
Wochenlang liest man Testberichte, vergleicht die besten Angebote und freut sich schließlich, das perfekte Produkt gefunden zu haben. Doch dann das: Schon nach kurzer Zeit funktioniert es nicht mehr. Pech gehabt? Zum Glück nicht. Denn Sie können Ihr Recht auf Gewährleistung geltend machen. Was das ist und wie Sie vorgehen.
Gewährleistung – was ist das eigentlich?
Gewährleistung bedeutet, dass ein Händler zwei Jahre dafür einstehen muss, dass ein Produkt frei von Mängeln bleibt. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Produkt erhalten haben. Bei Käufen im Laden meint das die Übergabe an der Kasse, bei Online-Käufen den Moment, an dem der Gegenstand bei Ihnen zu Hause ankommt.
Geht das gekaufte Produkt innerhalb der zwei Jahre kaputt, können Sie Ihre Rechte gegenüber Ihrem Vertragspartner geltend machen, also beim Verkäufer der Ware. "Sie können grundsätzlich zwischen einer Ersatzlieferung oder einer Reparatur wählen. Dies nennt man Nacherfüllung. Für Kosten hierfür muss der Händler aufkommen", erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Gut zu wissen
Der Händler hat in der Regel zweimal die Möglichkeit, die mangelhafte Ware zu reparieren. Geht sie erneut kaputt, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Sie können dann einen Rabatt auf den Kaufpreis verlangen und die Ware behalten oder vom Vertrag zurücktreten und sich das komplette Geld erstatten lassen.
Was gilt bei der Gewährleistung als Mangel?
Die Verbraucherschützer nennen eine ganze Liste an Mängeln, bei denen die Gewährleistung einspringt:
- Die Ware funktioniert nicht, sie ist defekt.
- Das Produkt entspricht nicht der Vereinbarung.
- Das Produkt entspricht nicht den Angaben im Kaufvertrag.
- Die Ware besitzt nicht alle Eigenschaften, die Ihnen beim Kauf zugesichert wurden.
- Es wurde eine andere Ware geliefert als bestellt.
- Die Ware wurde fehlerhaft montiert.
- Die Montageanleitung weist Fehler auf, sodass es für Sie nicht möglich ist, die Ware aufzubauen.
Wie mache ich mein Recht auf Gewährleistung geltend?
Als Käufer sind Sie in der Pflicht, den Mangel zu beweisen. Am besten fertigen Sie Fotos vom Produkt an, um den Defekt zu dokumentieren. Dabei wird innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Übergabe angenommen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft war. Das gilt für Verträge, die nach dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden. Für Käufe vor diesem Datum gilt noch die alte Frist von sechs Monaten.
Unterstellt Ihnen der Händler, dass Sie den Mangel verursacht haben, ist er in der Schuld, die Mangelfreiheit bei der Übergabe oder Lieferung zu beweisen. Anders sieht es aus, wenn Sie den Mangel erst nach mehr als zwölf beziehungsweise sechs Monaten feststellen. Dann müssen Sie wiederum beweisen, dass das Produkt schon fehlerhaft oder defekt war, als Sie es gekauft haben. Das ist in der Praxis allerdings schwierig.
Aus Beweisgründen sollten Sie eine Reklamation am besten schriftlich vortragen, raten die Experten der Verbraucherzentrale. Das Schreiben können Sie beim Verkäufer vorbeibringen und sich die Aushändigung auf einer Kopie bestätigen lassen oder Sie senden Ihr Schreiben per Post an den Händler. Dies sollte aus Beweisgründen nachweisbar per Einschreiben erfolgen.
- In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe angenommen werde, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft war. Das gilt inzwischen nur noch für Verträge, die vor dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden. Für spätere Käufe gilt eine Frist von zwölf Monaten. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
- verbraucherzentrale.de: "Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz"