Pfändungsschutz Ist Kindergeld pfändbar? Wie ein P-Konto weiterhilft
Seit dem 1. Juli 2010 ist Kindergeld grundsätzlich pfändbar. Ein P-Konto mit Freibetrag schützt davor, das Geld an die Gläubiger auszukehren.
Kindergeld dient dem Unterhalt des Nachwuchses und stellt für viele Familien einen wesentlichen Bestandteil des Einkommens dar. Doch gerade bei finanziellen Engpässen oder in der Privatinsolvenz wirft die Pfändbarkeit des Kindergeldes Fragen auf. Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Sozialgesetzbuches (SGB), sind hierbei essenziell.
Pfändbarkeit des Kindergeldes
Kindergeld ist grundsätzlich pfändbar, wenn der Empfänger Schulden hat und die Gläubiger eine Pfändung veranlassen. In diesem Fall wird das Kindergeld zunächst als Teil des Einkommens angesehen. Treffen Sie keine Vorkehrungen, wie die Installation eines P-Kontos, wird das Kindergeld an die Gläubiger ausgekehrt. Diese Regelung gilt auch in der Privatinsolvenz, wo das Kindergeld eine bedeutende Rolle spielen kann, insbesondere wenn es um die Pfändungsfreigrenzen geht. Lesen Sie hier mehr zu Dauer und Kosten einer Privatinsolvenz.
Pfändungsschutz durch P-Konto
Eine effektive Maßnahme, um das Kindergeld vor Pfändung zu schützen, ist die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto). Durch ein P-Konto wird ein monatlicher Betrag bis zur Höhe der Pfändungsschutzgrenze auf dem Konto gesichert, der nicht gepfändet werden darf. Auf Antrag lässt sich der Freibetrag erhöhen, um das Kindergeld für den Nachwuchs zu schützen. Lesen Sie hier, wie Sie ein P-Konto eröffnen.
Kindergeld bereits gepfändet – so holen Sie das Geld zurück
Haben Sie als Elternteil Schulden, ist das Kindergeld für den Nachwuchs von Pfändungen unberührt. Ohne P-Konto wird jegliches Geld zunächst an den Gläubiger ausgekehrt. Der Pfändungsfreibetrag tritt erst nach Eröffnung des P-Kontos in Kraft. Wurde das Kindergeld bereits gepfändet, machen Sie diesen Prozess rückgängig. Hierfür stellen Sie einen Antrag beim Insolvenzgericht, dem Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Schriftlicher Antrag auf Rückerstattung des gepfändeten Betrags.
- Nachweis über den Empfang des Kindergeldes für Ihre Kinder.
- Bescheinigung der Pfändung und Auskehrung des Geldes.
Eigenes Kindergeld in der Privatinsolvenz
Bei einer Privatinsolvenz verhält es sich komplizierter. Junge Erwachsene, die ihr eigenes Kindergeld beziehen, könnten in eine Zwickmühle geraten. Hierbei zählt das Kindergeld als Einkommen des Jugendlichen und könnte theoretisch gepfändet werden, sollte es auf dem Konto des Insolvenzschuldners eingehen.
Praktische Schritte – Schulden erfordern ein P-Konto
Bestehen Schulden, ist eingehendes Geld nur bis zu einer bestimmten Grenze (Freibetrag) geschützt. Kindergeld steht Ihnen als Eltern zu, dient aber dem Wohl des Kindes. Zusätzlich zu Ihrem Freibetrag ist eine Erhöhung möglich, um das Kindergeld abzugsfrei zu empfangen. Stellen Sie den Antrag direkt beim Vollstreckungsgericht, um den Freibetrag dauerhaft zu erhöhen.
- ahs-kanzlei.de: "Ist das Kindergeld Pfändbar?"
- phoenix-schuldenfrei.de: "Ist Kindergeld pfändbar? – So schützen Sie Kindergeld vor Pfändung"
- agps.justiz.rlp.de: "Merkblatt P-Konto Freigabe"