Notbremse ziehen Raus aus den Schulden: P-Konto bis Privatinsolvenz
Trotz guter Konjunktur und niedriger Arbeitslosigkeit können immer mehr Menschen in Deutschland ihre Rechnungen nicht bezahlen. Die Schuldenfalle droht. Schnelles Handel ist gefragt.
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der überschuldeten Personen in der Bundesrepublik um rund 19.000 auf mehr als 6,9 Millionen gestiegen. Das geht aus Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform hervor. Das heißt: Bei gut jedem zehnten Erwachsen sind die Gesamtausgaben dauerhaft höher als die Einnahmen.
Stark steigende Mieten
Ein Grund für den Anstieg sind nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei die dramatisch steigenden Preise auf dem Wohnungsmarkt. Die Entwicklung von Einkommen und Wohnkosten habe sich gerade in strukturstarken Regionen wie den Großstädten entkoppelt. Während die Kaufkraft nur noch langsam zulege, erhöhten sich die Kosten für Mieten und Immobilien in großen Schritten.
Für immer mehr Haushalte bleibe deshalb nach der Miete nur noch relativ wenig Geld für die sonstigen Lebenshaltungskosten übrig. Schon kleine unerwartete Ausgaben kann dann in den Schuldenstress führen. Auch wenn die Miete selbst meist noch bezahlt wird, fehlt danach in vielen Fällen das Geld, um andere Verpflichtungen zu erfüllen.
Mehr Menschen von Altersüberschuldung betroffen
Überdurchschnittlich stark zugenommen hat im Jahr 2018 den Angaben zufolge erneut die Altersüberschuldung. Die Zahl der überschuldeten Senioren im Alter von 70 Jahren und mehr stieg um 35 Prozent auf 263.000. Dagegen nahm die Zahl überschuldeter Personen unter 30 Jahren weiter ab. Das Gesamtvolumen der Schulden bezifferte Creditreform auf rund 208 Milliarden Euro.
Für die nahe Zukunft rechnen die Experten angesichts der sich eintrübenden konjunkturellen Rahmenbedingungen mit einer weiteren Zunahme der Überschuldungszahlen in Deutschland.
Mit einem P-Konto die Notbremse ziehen
Wird Schuldnern ein Pfändungsbescheid zugestellt, sollten sie schnell reagieren. Damit sie weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können, können sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen – kurz: P-Konto. Dies kann jeder Verbraucher bei seiner Bank beantragen. Beim P-Konto liegt der gesetzliche Grundfreibetrag bei 1.178,59 Euro pro Monat (seit 1. Juli 2019). Wer eine Familie versorgt, erhält weitere Freibeträge – für die erste Person 443,57 Euro und für die zweite bis fünfte Person je 247,12 Euro.
Pfändungsschutzkonto: Wird ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, können Gläubiger nur bis zur geltenden Freigrenze das Guthaben pfänden. Schuldner können so sicherstellen, noch über den unmittelbaren Lebensunterhalt zu verfügen.
Hilfs- und Beratungsangebote
Als Nächstes sollten Schuldner sich Hilfe holen. Das kann eine gemeinnützige Schuldnerberatung sein oder ein spezialisierter Rechtsanwalt. In der Regel wird dann die Liste der Schulden dem verfügbaren Einkommen gegenüber gestellt und ein Plan für das Begleichen der Schulden erstellt.
In diesem Zusammenhang werden die Forderungen auch rechtlich geprüft und die Gläubiger angeschrieben. Ziel ist es, sich außergerichtlich zu einigen – und etwa eine Ratenzahlung oder einen Teilerlass der Schulden zu erreichen.
Pfändungsschutz: Pfändungsversuche, die das Existenzminimum des Schuldners unterlaufen, sind nicht zulässig. Gegen einen solchen Bescheid sollte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Scheitert der Einigungsversuch, können Betroffene beim zuständigen Amtsgericht Verbraucherinsolvenz beantragen. Meist wird dann sechs Jahre lang der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt, den das Gericht bestellt hat. Danach entscheidet das Gericht, ob man von seinen restlichen Schulden befreit wird. In der Regel gibt das Gericht dem Antrag auf Restschuldbefreiung statt, wenn der Schuldner in den zurückliegenden sechs Jahren seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Auch eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich. Vorausgesetzt, dass bis dahin alle Verfahrenskosten bezahlt sind. Dann kann sich das Verfahren auf Antrag auf fünf Jahre verkürzen. Sogar eine Verkürzung auf drei Jahre ist möglich, wenn Betroffene die Verfahrenskosten und 35 Prozent aller Verbindlichkeiten in diesem Zeitraum beglichen haben.
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Wer im laufenden Verfahren seine Schulden vorzeitig loswerden will, kann mit den Gläubigern einen Insolvenzplan vereinbaren und ihnen etwa einen Prozentsatz der Schulden als Sofortzahlung anbieten. Geht die Mehrheit der Gläubiger darauf ein und wird dies vom Gericht abgesegnet, ist der Verbraucher seine Schulden los.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Nachrichtenagentur dpa