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Lastschrift zurückgeben: So buchen Sie das Geld zurück


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Fristen beachten
So holen Sie eine falsche Lastschrift zurück


Aktualisiert am 23.04.2024Lesedauer: 4 Min.
Frau am HandyVergrößern des Bildes
Frau am Handy (Symbolbild): Eine Lastschrift zurückzuholen, ist sehr einfach. (Quelle: Rockaa)
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Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio – für solche Zahlungen sind Lastschriften beliebt. Doch bei fehlerhaften Abbuchungen ist schnelles Handeln gefragt.

Eine Lastschrift ist für Verbraucher bequem. Denn egal ob Fitnessstudio oder Stromanbieter – fällige Beträge werden einfach vom Konto abgebucht. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass einem Kontoinhaber unrechtmäßig Geld abgebucht wird.

Doch keine Sorge: Sie können Lastschriften in diesen Fällen zurückholen. Allerdings müssen Sie eine bestimmte Frist einhalten. t-online zeigt Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Eine Lastschrift meint, dass Sie als Zahlungspflichtiger dem Gläubiger, etwa Ihrem Stromanbieter oder Vermieter, erlauben, regelmäßig Geld von Ihrem Konto abzubuchen.

In der Fachsprache heißt das: Sie erteilen dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Das bedeutet: Sie müssen nicht regelmäßig einen Betrag überweisen, das funktioniert mit einer SEPA-Lastschrift automatisch. Mehr dazu lesen Sie hier.

SEPA ist ein EU-weites Verfahren, mit dem Lastschriften standardisiert vollzogen werden. So können Sie auch leicht ein entsprechendes SEPA-Mandat in andere Länder als Deutschland erteilen.

Das SEPA-Lastschriftverfahren löste Anfang 2014 die sogenannte Einzugsermächtigung ab. Das Prinzip ist das gleiche, weshalb heute immer noch oft von der Einzugsermächtigung gesprochen wird, obwohl das SEPA-Mandat gemeint ist. Der Unterschied ist: Die Einzugsermächtigung war nur innerhalb Deutschlands möglich, der SEPA-Raum umfasst dagegen die EU.

Kann ich eine Lastschrift zurückholen?

Ja, das geht, man spricht dabei auch davon, eine Lastschrift zurückzugeben. Eine Lastschriftrückgabe ist sehr einfach (siehe unten). Allerdings müssen Sie eine bestimmte Frist beachten: Eine Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen zurückbuchen, nachdem Ihr Konto belastet wurde.

Eine längere Frist greift, wenn Sie erst gar kein Lastschriftmandat erteilt haben. In diesem Fall bleiben Ihnen 13 Monate Zeit, um ungenehmigte Lastschriften zurückzubuchen.

Wie gebe ich eine Lastschrift zurück?

Wenn Sie eine Lastschrift zurückgeben möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. So können Sie sich bei einer SEPA-Lastschrift schriftlich an Ihre Bank wenden und verlangen, dass das Geldinstitut den Betrag zurückbucht. Geben Sie dafür den Betrag an, das Datum der Abbuchung und den Beteiligten der Lastschrift.

Bei vielen Banken können Sie Rückbuchungen von Lastschriften im Onlinebanking direkt selbst erledigen. Meist finden Sie die entsprechenden Funktionen im Servicebereich Ihres Online-Banking-Accounts.

Erkennen und melden Sie die unautorisierte Abbuchung innerhalb der oben genannten Fristen, erhalten Sie den Betrag von Ihrer Bank gutgeschrieben.

Sie müssen eine Rücklastschrift nicht begründen – vorausgesetzt, sie wird innerhalb der Frist abgewickelt. Eine solche Rückbuchung ist nur bei Lastschriften möglich. Bei Überweisungen funktioniert dieses Verfahren nicht. Hier haben Sie andere Möglichkeiten.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf falsche Buchungen. Der Blick auf die Kontoauszüge hilft Ihnen auch, zu erkennen, ob Ihnen unwissentlich ein Vertrag im Internet untergeschoben wurde.

Drei Szenarien einer Lastschriftrückgabe

Drei mögliche Szenarien veranschaulichen, wie Sie bei falschen Abbuchungen vorgehen können.

Szenario 1: Stromanbieter

Ihr Stromanbieter hat monatlich Geld abgebucht, schickt zum Jahresende die Endabrechnung und kommt zu dem Ergebnis, dass Sie noch eine Nachzahlung leisten müssen. Diesen Betrag bucht der Stromanbieter ab. Sie sind der Auffassung, dass diese Abbuchung zu Unrecht erfolgte.

In diesem Fall ist es sinnvoll, erst mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, bevor Sie Ihre Bank einschalten. Besteht Ihr Stromanbieter nämlich auf der Zahlung und einigen Sie sich im Laufe der Zeit nicht, könnte Ihnen im schlimmsten Fall am Ende eine Stromsperre drohen.

Szenario 2: Abbuchung ohne Einzugsermächtigung

Geld geht von Ihrem Konto ohne ein gültiges Lastschriftmandat ab. In diesem Fall können Sie sich direkt an die eigene Bank wenden und sie auffordern, den Betrag wieder gutzuschreiben.

Im Zweifel ergibt es Sinn, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen und zu klären, ob die Forderung des Unternehmens nicht doch berechtigt war. Beruft sich das Unternehmen auf ein gültiges Lastschriftmandat, müsste es dies im Zweifel beweisen können.

Szenario 3: Vermieter erhöht Miete

Sie zahlen Ihre Miete via Lastschriftmandat an Ihren Vermieter. Wenn Ihre Miete aber steigt, müssen Sie zustimmen, dass Ihr Vermieter den höheren Betrag von Ihrem Konto abbucht.

Ihr Vermieter kann nicht voraussetzen, dass Sie damit einverstanden sind, den höheren Betrag als Lastschrift einzuziehen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Konto immer ausreichend gedeckt ist. Zudem sollten Sie sichergehen, dass von Ihrem Konto Lastschriften abgehen können. Bei speziellen Sparkonten ist dies nicht möglich. So vermeiden Sie unnötige Gebühren oder gar Mahnungen Ihrer Gläubiger.

Kostet eine Lastschriftrückgabe etwas?

Nein, eine Lastschrift zu widerrufen, kostet Sie an sich nichts. Es können allerdings Bankgebühren anfallen. Diese sind von Ihrer Bank abhängig und betragen einige Euro.

Diese muss derjenige tragen, der die Rücklastschrift verschuldet hat. Zwei Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Beispiel 1: Ein Stromanbieter hat etwas von Ihrem Konto abgebucht, obwohl er kein Mandat dazu hatte. In diesem Fall muss er die Gebühren für die Lastschriftrückgabe zahlen.
  • Beispiel 2: Ihr Konto ist nicht gedeckt. Folglich kann die Lastschrift nicht ausgeführt werden. In diesem Fall entstehen auch Bankgebühren – die Sie übernehmen müssen.

Gut zu wissen: Haben Sie einen Fehler gemacht und die Lastschrift zu Unrecht zurückbuchen lassen, kann die Gegenseite diese erneut auslösen und in Rechnung stellen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • bezahlen.net
  • Sparkasse
  • verivox.de
  • deutschesmietrecht.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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