Ratgeber Mietrecht Eigenbedarfskündigung: Diese Gründe gibt es
Wurde Ihnen das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf gekündigt? Die gesetzliche Grundlage und welche Gründe es für die Kündigung geben kann.
Sie ist Grund für zahlreiche Verfahren vor Gericht: Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf haben Mieter oft viele Fragen und geraten leicht in Panik. Vielleicht haben Sie selbst eine solche Kündigung Ihres Wohnraum-Mietvertrags erhalten und möchten nun klären, ob diese Kündigung auch rechtens ist und welche Gründe der Vermieter dabei angeben kann.
Vorab gut zu wissen: Sie müssen Ihre Wohnung nicht sofort verlassen. Es gelten gesetzlich vorgeschriebene Fristen. Außerdem gibt es gewisse Anforderungen, die das Kündigungsschreiben erfüllen muss.
Wer kündigen darf und warum
Die gesetzliche Grundlage für eine Eigenbedarfskündigung ist in § 573 BGB zu finden. Daraus geht hervor, dass Ihr Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben muss. Die schriftliche Kündigung muss zudem ausführlich begründet sein.
Eigenbedarf kann der Vermieter anmelden, wenn er Ihre Wohnung für sich, für Familienangehörige oder für Haushaltsangehörige benötigt. Diese Formulierung umfasst ausschließlich nahe Verwandte wie:
- Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel
- Geschwister
- Nichten, Neffen und Stiefkinder
Mietverhältnisse bis zu fünf Jahren haben eine dreimonatige Kündigungsfrist. Danach beträgt die Frist sechs Monate. Wohnen Sie länger als acht Jahre in der Wohnung, müssen Sie nach neun Monaten ausziehen.
Der Vermieter trägt die Beweislast
Ihr Vermieter muss im Zweifel nachweisen, warum er gerade Ihre Wohnung für seine Zwecke benötigt. Dies ist besonders wichtig, wenn er noch andere Mietobjekte besitzt, die ebenso zweckmäßig wären. Die genannten Gründe müssen nachvollziehbar sein und dürfen sich nicht widersprechen.
Beispielsweise kann Ihr Vermieter die Eigenbedarfskündigung dann aussprechen, wenn er Ihre Wohnung nun selbst nutzen will. In seiner Begründung gibt er an, dass seine momentane Wohnung zu teuer ist und/oder die Anbindung zu seinem aktuellen Arbeitsplatz ungünstig ist. Selbstverständlich muss er dies im Streitfall auch belegen können.
Ihre Möglichkeiten als Mieter
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf können Sie schriftlich als unwirksam zurückweisen, etwa weil die angegebenen Gründe widersprüchlich sind.
Sie können außerdem einen schriftlichen Widerspruch einlegen, weil die Kündigung eine soziale Härte für Sie darstellen würde. Den begründeten Widerspruch muss Ihr Vermieter spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erhalten. Der Vermieter müsste daraufhin Klage einreichen. Lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten, um einen Widerspruch zu begründen.
- finanztip.de: "So wehrst du dich gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf" (Stand: 08.02.2023)
- Eigene Recherche