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Mieterhöhung nach Modernisierung: In diesen Fällen darf die Miete steigen


Diese Regeln gelten
Mieterhöhung nach Modernisierung: Dann ist sie erlaubt

Von t-online, stö

Aktualisiert am 21.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Mieterhöhung nach Modernisierung: Ob die Erhöhung rechtens ist, kann überprüft werden.Vergrößern des Bildes
Überraschende Post vom Vermieter (Symbolbild): Prüfen Sie eine angekündigte Mieterhöhung und ob Modernisierungsmaßnahmen diese rechtfertigen. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)

Eine Modernisierung Ihrer Wohnung kann eine Mieterhöhung zur Folge haben. Die dafür geltenden Vorschriften schützen sowohl Sie als auch Ihren Vermieter.

Wer eine eigene Immobilie besitzt und vermietet, tut gut daran, diese hin und wieder zu modernisieren. Manch eine Maßnahme erfolgt freiwillig, um den Wert des Gebäudes zu steigern oder den Energiebedarf zu senken.

Andere hingegen sind gesetzlich vorgeschrieben und zwingen den Vermieter zum Handeln. Um nicht alleine auf den Kosten sitzen zu bleiben, darf er infolge einer Modernisierung eine Mieterhöhung einfordern. Doch es gibt einige Vorgaben und Fristen, an die er sich dabei halten muss.

So hoch darf der Mietpreis steigen

Nachdem ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an einer Mietwohnung durchgeführt hat, darf er den jährlichen Mietpreis laut § 559 des BGB um bis zu acht Prozent der dafür aufgewendeten Kosten erhöhen. Dabei muss er jedoch darauf achten, dass eine Mieterhöhung von insgesamt mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren generell unzulässig ist.

Ferner ist es ihm untersagt, die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche anzuheben. Lag die Monatsmiete zuvor bei weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, so darf er diese sogar um maximal zwei Euro erhöhen.

Welche Modernisierung rechtfertigt eine Mieterhöhung?

Modernisierungsarbeiten, die nicht aus reinen Instandhaltungsmaßnahmen bestehen, rechtfertigen eine Erhöhung der Kaltmiete. Lässt der Vermieter also beispielsweise eine neue Heizung einbauen oder die Wärmedämmung von Wänden und Leitungen modernisieren, so kann er dies als legitimen Grund in der Ankündigung einer Mieterhöhung anführen.

Ebenso sind Investitionen, die den Gebrauchswert der Immobilie erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern, valide Gründe für eine Steigerung des Mietpreises. Gleiches gilt ferner für Modernisierungsmaßnahmen, zu deren Umsetzung der Vermieter aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet ist.

Diese Frist ist vor der Mieterhöhung einzuhalten

Bevor der Eigentümer der Wohnung die Mieterhöhung auf Basis einer Modernisierung einfordern kann, muss er diese dem Mieter gegenüber mit einer Frist von drei Monaten im Voraus schriftlich ankündigen.

Als Mieter die Rechtmäßigkeit prüfen

Sofern der Mieter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Preisanpassung hat, darf er die Vorlage der Rechnungen und weiterer detaillierter Informationen zu den Modernisierungsmaßnahmen einfordern. Stellt er infolgedessen fest, dass der Vermieter lediglich Sanierungsarbeiten durchgeführt hat, so kann der Mieter die Mieterhöhung schriftlich ablehnen.

Darüber hinaus darf die Ankündigung einer Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung der Immobilie frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung aus gleichem Grunde erfolgen. Zusammen mit der oben genannten dreimonatigen Frist für die schriftliche Benachrichtigung des Mieters darf die Miete aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen also erst nach 15 Kalendermonaten erneut ansteigen.

Verwendete Quellen
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