Mietrecht Mieterhöhung: Wie oft Ihr Vermieter die Miete erhöhen darf
Wer zur Miete wohnt, hat oft Sorge, dass eine Mieterhöhung ins Haus flattert. Wir erklären, wie oft Vermieter das überhaupt machen dürfen.
Die gute Nachricht zuerst: Der Vermieter darf höchstens alle zwölf Monate die Miete erhöhen. Die Regelung nennt sich Jahressperrfrist und bedeutet, dass bei einem Mietverhältnis, das beispielsweise zum 1. Januar 2023 eingegangen wurde, die Miete erst wieder im darauffolgenden Jahr im Januar erhöht werden darf. Das gilt auch ab dem Zeitpunkt des Einzugs eines Mieters.
Kappungsgrenze gegen zu schnellen Anstieg der Miete
Neben der Jahressperrfrist gibt es noch die Kappungsgrenze. Sie besagt, dass eine Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen darf, in einigen Städten sogar nur um 15 Prozent. Die Miete darf sich dabei auch nur bis zu den ortsüblichen Vergleichsmieten erhöhen. Mehr zur Kappungsgrenze lesen Sie hier.
Formaler Ablauf einer Mieterhöhung
Im Falle einer Mieterhöhung muss Ihr Vermieter Sie darüber schriftlich informieren und offenlegen, weshalb die Miete angehoben wird. Gleichzeitig müssen Sie als Mieter den gestiegenen Kosten zustimmen. Sollten Sie und Ihr Vermieter nicht zu einer Einigung über den Mietpreis kommen, kann er gerichtlich beschlossen werden. Der Vermieter muss in diesem Fall auf Ihre Zustimmung klagen.
Gründe für höhere Mieten
Meistens argumentiert der Vermieter bei einer Mieterhöhung mit dem Mietspiegel. Das heißt, er hebt die Miete an, weil sie im Vergleich zu den Mietpreisen ähnlicher Wohnungen am Ort zu niedrig ist. Ein weiterer Grund für eine Mieterhöhung kann vorliegen, wenn sich die Qualität der angemieteten Wohnung verbessert. Ein typisches Beispiel hierfür sind Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, aber auch ein Angebot überdachter Parkflächen oder Ähnliches kann eine höhere Miete rechtfertigen.
Als Mieter sollten Sie die Gründe einer Mieterhöhung gut nachvollziehen können, bevor Sie Ihre Zustimmung geben. Sie haben ab Erhalt der Mieterhöhung drei Monate Zeit, um zu prüfen, ob die angekündigte Mietsteigerung wirklich nachvollziehbar ist.
Konstante Erhöhungen: Staffelmiete und Indexmiete
Um nicht jedes Jahr aufs Neue eine Mieterhöhung ankündigen zu müssen, vereinbaren einige Vermieter eine kontinuierliche Steigerung des Mietpreises im Mietvertrag. Dabei unterscheidet man zwischen Staffel- und Indexmiete:
Staffelmiete: Die Miete wird hierbei planmäßig stufenweise erhöht. Dabei können die Staffelstufen innerhalb der Kappungsgrenze ansteigen und sind der einzige Weg, die Miete zu erhöhen. Es dürfen keine zusätzlichen Erhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen gefordert werden. Mehr zur Staffelmiete lesen Sie hier.
Indexmiete: Diese richtet sich nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland laut Verbraucherpreisindex. Steigen die Lebenshaltungskosten an, darf der Vermieter auch eine höhere Miete verlangen. Sinken die Lebenshaltungskosten, können Mieter von einer Mietsenkung profitieren. Mehr zur Indexmiete erfahren Sie hier.
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder einer Mieterhöhung zustimmen, sollten Sie sich immer gut informieren. Kostenlose Informationen finden Sie beispielsweise in der Mieter-Zeitung des Mieterbundes. In Streitfällen können Sie sich auch von einem Anwalt beraten lassen.
- Deutscher Mieterbund: "Mieterhöhung"
- Deutscher Mieterbund: "Kappungsgrenze
- finanztip.de: "Wie oft darf die Miete steigen?"
- finanztip.de: "Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig"