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Energetische Sanierung: Diese Förderungen gibt es


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Energetische Sanierung
Diese Förderungen können Sie beantragen


Aktualisiert am 08.12.2022Lesedauer: 4 Min.
Handwerker bei der Arbeit (Symbolbild): Wer sein Dach dämmt, spart Heizkosten – und kann den Staat an den Kosten beteiligen.Vergrößern des Bildes
Handwerker bei der Arbeit (Symbolbild): Wer sein Dach dämmt, spart Heizkosten – und kann den Staat an den Kosten beteiligen. (Quelle: Kai Remmers/dpa-tmn)
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Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch sanieren will, kann sich um verschiedene Fördermittel bemühen. Manchmal ist aber ein Steuerbonus sinnvoller.

Der Staat fördert Wohneigentum auf mehrere Weisen. Zwar wird auch der reine Kauf oder Bau eines Hauses unterstützt, der Fokus der staatlichen Hilfe liegt aber auf der energetischen Sanierung. Dort sind die Fördermittel besonders hoch. Wir zeigen, was möglich ist, wo Sie den Antrag stellen und welche Konditionen Sie erwarten.

Energetische Sanierung: Welche Förderungen gibt es?

Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden zwischen einer Komplettsanierung und einzelnen Maßnahmen. Fördermittel für Runderneuerungen gibt es über Ihre Hausbank von der staatlichen KfW-Bank. Sie bietet zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen. Geht es um Einzelmaßnahmen, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) der richtige Ansprechpartner.

Die höchste Förderung gibt es laut der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 1/2023) für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Deckt sich der Energiebedarf nach der Sanierung zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien, bekommen Sie von der KfW einen zinsvergünstigten Kredit von bis zu 150.000 Euro und einen Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro.

Den höchsten Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es für den Einbau von Wärmepumpen, die eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen. Das Bafa gewährt dafür bis zu 24.000 Euro.

Gut zu wissen

Als Effizienzhaus bezeichnet die KfW ein Haus, das maximal 85 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009 verbraucht (Effizienzhaus 85). Der höchstmögliche Standard ist das Effizienzhaus 40, das entsprechend nur noch 40 Prozent der Energie verbraucht. Je besser die Energiebilanz, desto mehr Geld gibt es von der KfW.

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Um von den staatlichen Fördermitteln zu profitieren, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie den Vertrag für die Maßnahme oder den Kauf unterschrieben haben. Nicht nötig ist das bei Planungs- und Beratungsleistungen.

Sanierung zum Effizienzhaus 40

Möchten Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus 40 sanieren oder kaufen Sie es direkt nach einer solchen Sanierung, gewährt Ihnen die KfW ein Darlehen bis zu 120.000 Euro zuzüglich der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

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Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE

Das Label "EE" verdient sich ein Effizienzhaus, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Die Sanierung zum Effizienzhaus 40, das zusätzlich der EE-Klasse angehört, bringt Ihnen die höchstmögliche Förderung von der KfW. Möglich ist ein Darlehen bis zu 150.000 Euro pro Wohnung zuzüglich der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

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Sanierung zum Effizienzhaus 55

Möchten Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus 55 sanieren oder kaufen Sie es direkt nach einer solchen Sanierung, gewährt Ihnen die KfW ein Darlehen bis zu 120.000 Euro zuzüglich der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

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Sanierung zum Effizienzhaus 55 EE

Das Label "EE" verdient sich ein Effizienzhaus, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Für die Sanierung zum Effizienzhaus 55, das zusätzlich der EE-Klasse angehört, ist ein Darlehen bis zu 150.000 Euro pro Wohnung möglich zuzüglich der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

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Sanierung zum Effizienzhaus 70

Möchten Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus 70 sanieren oder kaufen Sie es direkt nach einer solchen Sanierung, gewährt Ihnen die KfW ein Darlehen bis zu 120.000 Euro zuzüglich der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

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Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE

Das Label "EE" verdient sich ein Effizienzhaus, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Für die Sanierung zum Effizienzhaus 70, das zusätzlich der EE-Klasse angehört, ist ein Darlehen bis zu 150.000 Euro pro Wohnung möglich zuzüglich der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

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Sanierung zum Effizienzhaus 85

Möchten Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus 80 sanieren oder kaufen Sie es direkt nach einer solchen Sanierung, gewährt Ihnen die KfW ein Darlehen bis zu 120.000 Euro zuzüglich der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

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Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE

Das Label "EE" verdient sich ein Effizienzhaus, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Für die Sanierung zum Effizienzhaus 85, das zusätzlich der EE-Klasse angehört, ist ein Darlehen bis zu 150.000 Euro pro Wohnung möglich zuzüglich der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

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Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen

Das Bafa bezuschusst folgende Maßnahmen zur energetischen Sanierung:

  • Wand, Dach, Keller, Geschossdecke dämmen: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 9.000 Euro
  • Fenster und Außentüren erneuern: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 9.000 Euro
  • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 9.000 Euro
  • Lüftungsanlage einbauen: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 9.000 Euro
  • Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 9.000 Euro
  • Solarthermie-Anlage: 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro
  • Biomasse-Anlage: 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 6.000 Euro
  • Biomasse-Anlage mit Bonus für Heizungstausch: 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 12.000 Euro
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizung ohne Biomasse: 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizung ohne Biomasse mit Bonus für Heizungstausch: 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 21.000 Euro
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizung mit Biomasse: 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 12.000 Euro
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizung mit Biomasse und Bonus für Heizungstausch: 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 18.000 Euro
  • Wärmepumpe: 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro
  • Wärmepumpe mit Bonus für Heizungsaustausch: 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 21.000 Euro
  • Anschluss ans Fernwärmenetz: 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro
  • Optimierung der Heizung: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 9.000 Euro

Gut zu wissen

Der Zuschuss erhöht sich um 5 Prozentpunkte, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt. Ausgenommen: Solarthermie- und Biomasse-Anlage sowie Anschluss ans Fernwärmenetz. Zusätzlich steigt der Zuschuss bei allen Maßnahmen um 50 Prozent der Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung (maximal um 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und um 2.000 Euro bei Eigentumswohnungen).

Für wen ist der Steuerrabatt eine Alternative?

Sind Sie nicht auf einen Kredit der KfW oder einen Zuschuss des Bafa angewiesen, können Sie die Sanierungsausgaben auch erst im Nachhinein über das Finanzamt abrechnen. "Pro Haus oder Wohnung können Besitzer 20 Prozent der Sanierungskosten geltend machen. Maximal 40.000 Euro sind drin", heißt es bei "Finanztest".

Der Steuernachlass verteilt sich dabei über drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr beläuft sich die Ermäßigung auf 7 Prozent der Kosten, maximal auf 14.000 Euro im Jahr. Im dritten Jahr ist zusätzlich ein Steuernachlass von 6 Prozent möglich, höchstens 12.000 Euro.

Wichtig: Von diesem Bonus profitieren Sie nur, wenn Sie ausreichend Einkommensteuer zahlen. Ist Ihr Steuernachlass größer als die zu zahlende Steuer, sinkt die Steuer lediglich auf null Euro. Den restlichen Steuernachlass, der Ihnen eigentlich noch zustehen würde, können Sie aber nicht mit ins nächste Jahr nehmen.

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